Welchen Abstand hältst du beim Parken zu Andreaskreuz, Haltestelle und Ampel?
Beim Parken hält man zu einem Andreaskreuz innerorts mindestens 5 m und außerorts mindestens 50 m Abstand, vor und hinter Haltestellenschildern je 15 m. Halten ist bis 10 m vor Ampeln, Andreaskreuzen und dem Zeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.“ verboten, wenn das Fahrzeug sie sonst verdecken würde.
Typischer Fehler
Viele verwechseln den außerörtlichen 50-Meter-Abstand mit dem innerörtlichen 5-Meter-Abstand am Andreaskreuz.
Eselsbrücke
Kreuz und Halt brauchen freie Sicht: Bleib 10 Meter zurück, sonst versteckt dein eigenes Auto genau das Zeichen, auf das es ankommt.
So fragt die Prüfung
- 1.2.12-110Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?
- 1.2.12-111Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?
- 1.2.12-112Wie weit vor und hinter einem Haltestellenschild dürfen Sie nicht parken?
- 2.2.12-104Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug beim Halten einhalten, wenn diese durch das Fahrzeug verdeckt würde?
- 2.2.12-203Vor welchen Zeichen müssen Sie mindestens 10 m Abstand halten, wenn diese sonst durch Ihr Fahrzeug verdeckt würden?
