Fahrschulreform 2027

Führerscheinreform 2027: Theorie, Prüfung und Praxis neu

Für deinen Führerschein sind umfassende Modernisierungen geplant. Laut Verordnungsentwurf soll die Verordnung im Wesentlichen am 01.07.2027 in Kraft treten, einzelne Teile schon am 01.01.2027.

Die Reform ist noch nicht beschlossen. Jede Aussage zeigt ihren Stand.

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

Kurz gesagt

  1. 1

    In der Theorieprüfung für Klasse B sollen ab 01.07.2027 genau 30 Fragen gestellt werden und höchstens 3 Fehler erlaubt sein.

    Geplant
  2. 2

    Ab 01.01.2027 sollst du den theoretischen Wissenserwerb komplett eigenständig oder digital in einer Lerngruppe absolvieren dürfen.

    Geplant
  3. 3

    Ab 01.07.2027 soll eine einzige falsch beantwortete Frage mit Stern-Vermerk sofort zum Nichtbestehen führen.

    Geplant
  4. 4

    Der Fragenkatalog der Klasse B soll laut den Eckpunkten des Bundesverkehrsministeriums voraussichtlich auf etwa 840 statt 1.169 Fragen schrumpfen.

    Hinweis
  5. 5

    Die praktische Prüfung der Klasse B soll ab 01.07.2027 mindestens 40 Minuten dauern, davon mindestens 25 Minuten Fahrzeit.

    Geplant
Geplant

Die neue Theorieprüfung ab 01.07.2027

Ab 01.07.2027 soll jede Frage genau 1 Punkt zählen. Beim Ersterwerb der Klasse B sind laut Verordnungsentwurf 30 Fragen und höchstens 3 Fehler geplant. Bei einer Erweiterung der Klasse B sollen 20 Fragen mit höchstens 2 Fehlern gelten. Für das Mofa sind laut Verordnungsentwurf 20 Fragen und höchstens 2 Fehler geplant. Falsche Antworten auf Fragen mit Stern-Vermerk sollen ab 01.07.2027 direkt zum Nichtbestehen führen. Zudem soll laut Verordnungsentwurf ab 01.07.2027 die Trennung von Grundstoff und Zusatzstoff entfallen.

Prüfungsfragen üben

Zeitplan

  1. 20.05.2026

    Kabinettsbeschluss

    Am 20.05.2026 beschloss das Bundeskabinett die Reformpläne.

    Stand
  2. 24.09.2026

    Erste Lesung im Bundestag

    Am 24.09.2026 fand die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt.

    Stand
  3. 01.01.2027

    Start des freien Lernens

    Laut Verordnungsentwurf sollen einzelne Teile am 01.01.2027 in Kraft treten. Fahrschüler sollen ab 01.01.2027 die Theorie eigenständig lernen dürfen. Vor dem 01.01.2027 begonnene Ausbildungen dürfen laut Verordnungsentwurf nach altem Recht enden.

    Geplant
  4. 01.07.2027

    Neue Prüfung und Transparenzregister

    Die Verordnung und das Gesetz sollen im Wesentlichen am 01.07.2027 in Kraft treten. Ab 01.07.2027 sollen die neue Prüfungsbewertung, das Transparenzregister und neue Prüfzeiten für Klasse B gelten.

    Geplant
  5. 26.11.2029

    EU-Führerscheinrichtlinie

    Die neue EU-Führerscheinrichtlinie ist im Wesentlichen ab 26.11.2029 anzuwenden.

    Beschlossen

Deine Etappen bis zum Führerschein

  1. 1

    Orientierung und Fahrschulwahl

    Was sich ändert
    Ab 01.07.2027 soll ein öffentliches Transparenzregister Entgelte und Bestehensquoten praktischer Prüfungen jeder Fahrschule zeigen. Ausbildungsnachweise müssen laut Gesetzentwurf künftig nicht mehr ausgestellt und unterschrieben werden.
    Was bleibt
    Ausbildungen mit Beginn vor dem 01.01.2027 dürfen laut Verordnungsentwurf nach altem Recht abgeschlossen werden.
    So hilft dir theorie.net
    Auf theorie.net kannst du sofort ohne Anmeldung eine Übungsrunde mit 20 Prüfungsfragen starten.
    GeplantMehr dazu
  2. 2

    Theorie und Selbstlernen

    Was sich ändert
    Ab 01.01.2027 sollst du die Theorie völlig eigenständig oder digital in einer Lerngruppe lernen dürfen. Zusätzliche nationale Vorgaben für Lerninhalte und Software sollen laut Verordnungsentwurf entfallen. Der Fragenkatalog der Klasse B soll laut den Eckpunkten des Bundesverkehrsministeriums voraussichtlich von 1.169 auf etwa 840 Fragen schrumpfen.
    Was bleibt
    Der amtliche Fragenkatalog ist seit April 2025 unverändert; eine nächste Änderung ist voraussichtlich für April 2027 vorgesehen.
    So hilft dir theorie.net
    Der Lernplan von theorie.net führt Lektion für Lektion durch den Prüfungsstoff und wiederholt Fragen, bevor du sie vergisst.
    GeplantHinweisMehr dazu
  3. 3

    Theorieprüfung

    Was sich ändert
    Ab 01.07.2027 soll jede Frage genau 1 Punkt zählen. Beim Ersterwerb der Klasse B sind laut Verordnungsentwurf 30 Fragen und höchstens 3 Fehler geplant. Bei einer Erweiterung der Klasse B sind laut Verordnungsentwurf 20 Fragen und höchstens 2 Fehler geplant. Falsche Antworten bei Stern-Fragen sollen ab 01.07.2027 sofort zum Nichtbestehen führen. Die Unterscheidung nach Grundstoff und Zusatzstoff soll ab 01.07.2027 laut Verordnungsentwurf entfallen.
    Was bleibt
    Die Theorieprüfung kann weiterhin auf Deutsch und in 12 Fremdsprachen abgelegt werden. Nach unserer Auswertung von BR-Drs. 365/26 erfolgen Prüfungen ab 01.07.2027 voraussichtlich nach der neuen Bewertung.
    So hilft dir theorie.net
    Mit der Prüfungssimulation von theorie.net übst du die Theorieprüfung unter Prüfungsbedingungen mit Zeitlimit.
    GeplantHinweisGilt heuteMehr dazu
  4. 4

    Fahrpraxis und praktische Prüfung

    Was sich ändert
    Ab 01.07.2027 soll die praktische Prüfung der Klasse B mindestens 40 Minuten dauern, davon mindestens 25 Minuten Fahrzeit. Der Fahrlehrer soll vor der Prüfung die Prüfungsreife mit einem Test im Straßenverkehr feststellen. Feste Vorgaben für Sonderfahrten sollen laut Verordnungsentwurf reduziert werden. Eine neue Verordnung soll erproben, dass Fahrschüler Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrpraxisanleiters sammeln.
    Was bleibt
    Fahrten auf Überlandstrecken, Autobahnen sowie bei Dunkelheit oder Dämmerung sollen laut Verordnungsentwurf Pflicht bleiben.
    So hilft dir theorie.net
    Finn, der Lernbegleiter von theorie.net, erklärt Prüfungsfragen in 14 Sprachen und in einfachem Deutsch.
    GeplantMehr dazu
  5. 5

    Probezeit und Begleitetes Fahren

    Was sich ändert
    Nach unserer Auswertung sind bei den Regelungen zur Probezeit keine rechtlichen Änderungen geplant.
    Was bleibt
    Das Begleitete Fahren ab 17 bleibt nach unserer Auswertung weiterhin unverändert bestehen.
    So hilft dir theorie.net
    Der Lernplan von theorie.net führt dich Lektion für Lektion durch den Prüfungsstoff für sicheres Fahren.
    HinweisMehr dazu

Wiederholung der theoretischen Prüfung

Für die theoretische Prüfung enthält der Verordnungsentwurf nach unserer Auswertung keine eigene Übergangsregel. Wiederholungsprüfungen ab 01.07.2027 erfolgen nach unserer Auswertung von BR-Drs. 365/26 voraussichtlich nach der neuen Bewertung.

Hinweis

Theorieprüfung in Fremdsprachen

Die Theorieprüfung kann weiterhin auf Deutsch und in 12 Fremdsprachen abgelegt werden. Der Verordnungsentwurf lässt daran keine Änderung erkennen. Finn, der Lernbegleiter von theorie.net, erklärt Prüfungsfragen in 14 Sprachen und in einfachem Deutsch.

Häufige Fragen

Quellen und Stand

  1. Ab 01.01.2027 liegt der theoretische Wissenserwerb in der Verantwortung der Fahrschüler; er darf ausschließlich digital, synchron in einer Lerngruppe oder asynchron völlig eigenständig erfolgen.

    F1GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 1 § 3 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2Seite S. 47; Begründung S. 67

  2. Ausbildungen, die vor dem 01.01.2027 begonnen wurden, dürfen nach altem Recht abgeschlossen werden.

    F2GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 1 § 15 Abs. 1Seite S. 11; Begründung S. 77

  3. Die Lerninhalte richten sich nach den Prüfungsvorgaben (Anlage 7 FeV, Anhang II der Richtlinie 2006/126/EG); zusätzliche nationale Inhaltsvorgaben entfallen; das gilt auch für Hersteller von Lernsoftware.

    F3GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 1 § 3 Abs. 3, BegründungSeite Begründung S. 67 f.

  4. Ausbildungsnachweise müssen nicht mehr ausgestellt und unterschrieben werden.

    F4GeplantBT-Drs. 21/7404, Art. 3 Nr. 25 (§ 31 Abs. 1 FahrlG)Seite S. 42, S. 84 f.

  5. Ab 01.07.2027 gilt eine neue Bewertung: jede Frage zählt 1 Punkt; Ersterwerb Klasse B 30 Fragen, höchstens 3 Fehler; Erweiterung Klasse B 20 Fragen, höchstens 2 Fehler; Mofa 20 Fragen, höchstens 2 Fehler.

    F5GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 3 Nr. 26 (Anlage 7 Nr. 1.2.2 FeV)Seite S. 37 f.

  6. Ab 01.07.2027 führen Fragen mit Stern-Vermerk bei falscher Antwort zum Nichtbestehen, zum Beispiel bestimmte Vorfahrtsfragen.

    F6GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 3 Nr. 26 (Anlage 7 FeV)Seite S. 37 f.; Begründung S. 98

  7. Ab 01.07.2027 entfällt bei den Prüfungsfragen die Unterscheidung nach Grundstoff und Zusatzstoff.

    F7GeplantBR-Drs. 365/26, Begründung zu Art. 3 Nr. 26Seite Begründung S. 98

  8. Die Verordnung tritt im Wesentlichen am 01.07.2027 in Kraft, einzelne Teile am 01.01.2027.

    F8GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 10Seite S. 47 f.

  9. Das Gesetz mit den Änderungen am Fahrlehrergesetz tritt im Wesentlichen am 01.07.2027 in Kraft.

    F9GeplantBT-Drs. 21/7404, Art. 4 Abs. 1Seite S. 39

  10. Ab 01.07.2027 zeigt ein öffentliches Transparenzregister die Entgelte jeder Fahrschule je Klasse und vierteljährlich die bestandenen und nicht bestandenen praktischen Prüfungen ihrer Fahrschüler.

    F10GeplantBT-Drs. 21/7404, § 32, § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4 und § 60 Abs. 3 bis 5 FahrlG (neu)Seite S. 25, S. 36 f.

  11. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 ist im Wesentlichen ab 26.11.2029 anzuwenden.

    F11BeschlossenBT-Drs. 21/7404, Begründung; BR-Drs. 365/26, Art. 10 Abs. 4Seite BT-Drs. S. 88; BR-Drs. S. 47

  12. Verfahrensstand: Kabinettsbeschluss am 20.05.2026, erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026.

    F12StandDeutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem (DIP)

  13. Der amtliche Fragenkatalog ist seit April 2025 unverändert; die nächste Änderung ist voraussichtlich für April 2027 vorgesehen.

    F13Hinweisfahren-lernen.de, Stand Oktober 2026

  14. Für die theoretische Prüfung enthält der Entwurf keine eigene Übergangsregel; Prüfungen ab 01.07.2027 erfolgen voraussichtlich nach der neuen Bewertung, auch bei Wiederholungen.

    F14HinweisEigene Auswertung von BR-Drs. 365/26 (Art. 1 § 15, Art. 10)Seite S. 11, S. 47 f.

  15. Die Theorieprüfung kann auf Deutsch und in 12 Fremdsprachen abgelegt werden; der Entwurf lässt keine Änderung daran erkennen.

    F15Gilt heuteFeV Anlage 7; TÜV | DEKRA arge tp 21; BR-Drs. 365/26

  16. Der Fragenkatalog der Klasse B soll laut den Eckpunkten des Bundesverkehrsministeriums deutlich kleiner werden: etwa 840 statt 1.169 Fragen.

    F16HinweisEckpunkte des Bundesverkehrsministeriums, berichtet von ZDFheute am 11.02.2026

  17. Fahrten auf Überlandstrecken, auf Autobahnen und bei Dunkelheit oder Dämmerung bleiben Pflicht; die bisherigen festen Vorgaben für diese besonderen Ausbildungsfahrten werden reduziert, ihr Umfang richtet sich nach dem individuellen Ausbildungsstand.

    F17GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 1 § 4 Abs. 2, BegründungSeite S. 4 f.; Begründung S. 54

  18. Ab 01.07.2027 dauert die praktische Prüfung der Klasse B mindestens 40 Minuten, davon mindestens 25 Minuten Fahrzeit.

    F18GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 3 Nr. 26 Buchst. h (Anlage 7 Nr. 2.3 FeV)Seite S. 38

  19. Vor der praktischen Prüfung stellt der Fahrlehrer die Prüfungsreife mit mindestens einem prüfungsähnlichen Test im Straßenverkehr fest.

    F19GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 1 § 11 Abs. 1Seite S. 8 f.

  20. Eine neue Verordnung soll erproben, dass Bewerber für Klasse B mit Genehmigung Fahrpraxis unter Anleitung einer namentlich benannten Person (Fahrpraxisanleiter) erwerben.

    F20GeplantBR-Drs. 365/26, Art. 2 (Fahrpraxisanleitungs-Verordnung) §§ 1 und 2Seite S. 20 f.

  21. Zur Probezeit enthalten die Entwürfe keine Änderung; das Begleitete Fahren ab 17 bleibt bestehen und dient der neuen Fahrpraxis unter Anleitung als Vorbild.

    F21HinweisEigene Auswertung von BR-Drs. 365/26 und BT-Drs. 21/7404; BR-Drs. 365/26, Begründung zu Art. 2Seite Begründung S. 85

Zuletzt geprüft: 20.10.2026

20.10.2026 · Erste Fassung

So hilft dir theorie.net

Die Theorieprüfung kann weiterhin auf Deutsch und in 12 Fremdsprachen abgelegt werden. Der Verordnungsentwurf lässt daran keine Änderung erkennen. Finn, der Lernbegleiter von theorie.net, erklärt Prüfungsfragen in 14 Sprachen und in einfachem Deutsch.

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