Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.18-101·3 Fehlerpunkte

Ihr Fahrzeug ist auf der Autobahn liegen geblieben. Was ist beim Abschleppen zu beachten?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden · Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten

Erst raus, dann ran: Bei der nächsten Ausfahrt runter von der Autobahn, und bei beiden Fahrzeugen blinkt es warnend gelb im Doppelpack.

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  • Die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden

    Auf der Autobahn ist es extrem gefährlich, mit einem liegengebliebenen Fahrzeug weiterzufahren, daher musst du so schnell wie möglich die nächste Ausfahrt nehmen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, da ein langsameres Fahrzeug auf der Autobahn ein erhebliches Risiko darstellt.

  • Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten

    Wenn dein Fahrzeug auf der Autobahn liegen bleibt, ist es extrem wichtig, dass beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten. Das zeigt allen anderen Verkehrsteilnehmern auf der schnellen Autobahn, dass hier eine besondere Gefahrensituation vorliegt und sie besonders vorsichtig sein müssen.

  • Die Autobahn darf bis zu der Ausfahrt befahren werden, die einer geeigneten Werkstatt am nächsten liegt

    Das Problem bei dieser Antwort ist, dass sie dir erlaubt, unnötig lange auf der Autobahn zu bleiben, was dort ein hohes Unfallrisiko birgt. Stattdessen ist die Regel klar: Sobald dein Fahrzeug liegen bleibt, musst du die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Das ist ein wichtiger Grundsatz für das Verhalten auf Schnellstraßen, wo hohe Geschwindigkeiten herrschen.

Warum ist das so?

Auf der Autobahn ist es extrem gefährlich, mit einem liegengebliebenen Fahrzeug weiterzufahren, daher musst du so schnell wie möglich die nächste Ausfahrt nehmen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, da ein langsameres Fahrzeug auf der Autobahn ein erhebliches Risiko darstellt.

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Gehört zum Thema

Abschleppen: kaum Bremswirkung, 5-Meter-Regel

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 10, Ruhender Verkehr

Merksatz

Erst raus, dann ran: Bei der nächsten Ausfahrt runter von der Autobahn, und bei beiden Fahrzeugen blinkt es warnend gelb im Doppelpack.

Häufiger Irrtum

Viele denken, man dürfe ein liegengebliebenes Auto bis zur Werkstatt über die Autobahn schleppen, doch tatsächlich musst du sie an der nächsten Ausfahrt verlassen.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst: Spielt die Szene auf der Autobahn?

Dann gilt fast immer die strengste, sicherste Lösung, nicht die bequemste. Bei einer Panne heißt das: runter bei der nächsten Ausfahrt, niemals bis zu einem Wunschziel wie der passenden Werkstatt weiterschleppen. Jede Antwort, die dich länger als nötig auf der Autobahn hält, ist die Falle. Prüfe danach die Sicherheit: Sobald zwei Fahrzeuge langsam aneinanderhängen, ist Warnblinklicht bei beiden Pflicht.

Aus der Praxis

Dein Auto bleibt auf der Autobahn liegen, ein anderes Fahrzeug hängt sich zum Abschleppen an dich dran. Sofort schaltet ihr beide, Zugfahrzeug und dein liegen gebliebenes Auto, das Warnblinklicht ein, damit der nachfolgende Verkehr den langsamen Schleppzug frühzeitig erkennt. Da ihr nicht auf der Autobahn bleiben dürft, lenkt ihr den Schleppzug gemeinsam zur nächsten Ausfahrt und verlasst dort die Autobahn.

Nicht verwechseln

Der eine Unterschied: Diese Frage bietet als Antwortoption das Verlassen der Autobahn an der nächsten Ausfahrt an, die ähnliche Frage stattdessen das straff gehaltene Abschleppseil. Deshalb kreuzt du hier die Pflicht zur nächsten Ausfahrt an, bei der ähnlichen Frage dagegen das straffe Seil. Warnblinklicht an beiden Fahrzeugen ist in beiden Fällen richtig.

Zur ähnlichen Frage 2.2.15-112

Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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