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Die richtige Antwort
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Bis zu 1 Meter darf die Ladung ohne Kennzeichnung über die Rückstrahler hinausragen.
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Eine Ladung darf bis zu 1 Meter über die Rückstrahler nach hinten hinausragen, ohne dass eine zusätzliche Kennzeichnung nötig ist. Diese 1 Meter sind die gesetzliche Grenze, die als Standard für die Einschätzung des Abstands gilt. Ist die Ladung länger, muss sie gekennzeichnet werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf die größere Ausdehnung des Fahrzeugs aufmerksam zu machen.
Warum ist das so?
Eine Ladung darf bis zu 1 Meter über die Rückstrahler nach hinten hinausragen, ohne dass eine zusätzliche Kennzeichnung nötig ist. Diese 1 Meter sind die gesetzliche Grenze, die als Standard für die Einschätzung des Abstands gilt. Ist die Ladung länger, muss sie gekennzeichnet werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf die größere Ausdehnung des Fahrzeugs aufmerksam zu machen.
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Wie weit darf Ladung nach vorn ragen und ab wann kennzeichnest du sie hinten?
Nach vorn darf Ladung erst oberhalb von 2,50 m Höhe hinausragen, und zwar höchstens 50 cm. Nach hinten muss Ladung gekennzeichnet werden, die mehr als 1 m über die Rückstrahler hinausragt, und bei über 100 km Wegstrecke darf sie höchstens 1,5 m über das Fahrzeug hinausragen.
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Ladungssicherung: Maße, Markierung und Mythen
Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt
Teil des Lernplans: Lektion 10, Ruhender VerkehrMerksatz
Bis zu 1 Meter darf die Ladung ohne Kennzeichnung über die Rückstrahler hinausragen.
Häufiger Irrtum
Viele denken an 50 cm oder 1,5 m, weil sie die Zahl mit anderen Überhangregelungen verwechseln.
So denkst du dich zur Antwort
Frag dich zuerst, worauf die Frage genau zielt: auf die Kennzeichnungspflicht oder auf den maximal erlaubten Überhang.
Hier steht "ohne dass eine Kennzeichnung erforderlich ist", also suchst du die Kennzeichnungsgrenze und nicht die 1,5-Meter-Grenze. Merke dir die glatte Zahl: Erst ab mehr als 1 Meter über den Rückstrahlern wird eine Kennzeichnung fällig, also ist 1 Meter die richtige Antwort. Werte wie 50 cm (Überhang vorne) oder 1,5 m (maximaler Überhang hinten) gehören zu anderen Regeln und sind hier Fallen.
Nicht verwechseln
Nicht verwechseln: Hier geht es um den Überstand der Ladung selbst über den Rückstrahler (bis 1 m ist keine Kennzeichnung nötig) – nicht um die Anbringhöhe der Kennzeichnungsleuchte, die bei größerem Überstand nötig wird (die rote Leuchte darf höchstens 1,50 m über der Fahrbahn sitzen).
Zur ähnlichen Frage 2.2.22-109Begriffe in dieser Frage
Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.
Verwandte Begriffe
Kommen nicht direkt in der Frage vor, hängen aber eng zusammen oder werden leicht verwechselt.
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