Das Wichtigste in einem Satz
Vorn unter 2,5 m Ladehöhe kein Überstand; hinten bis 1 m über die Rückstrahler kennzeichnungsfrei, darüber rot kennzeichnen.
Was ist ein Fragencluster?
Diese 15 Fragen haben etwas gemeinsam: denselben typischen Fehler, dieselbe Regel, dasselbe Muster. theorie.net hat sie intelligent gruppiert. Wer eine versteht, versteht alle.
Ladung macht dein Auto zu einem Hindernis mit neuen Maßen, für die es klare Grenzen gibt: Nach vorne ist unter einer Höhe von 2,5 m (2.2.22-111) absolut gar kein Überstand erlaubt.
Hinten darfst du großzügiger sein und bis zu 1 m (1.2.22-101) über die Rückstrahler hinausladen, ohne dass du eine rote Fahne oder ein Schild raushängen musst.
Viele glauben, Ladungssicherung sei nur ein Thema für Lkw-Fahrer oder offene Pritschenwagen.
Die Regeln gelten jedoch ausnahmslos für alle Kleintransporter (2.2.22-114). Auch die Vorstellung, man dürfe die zulässige Gesamtmasse bei schwerer Ladung um 5 % überschreiten, ist falsch: Die Grenzwerte sind verbindlich, kein Richtwert (1.2.22-109).
Die 2,50 m (1.2.22-108) Grenze für den vorderen Überstand ist kein Zufall, sie sorgt dafür, dass Fußgänger oder Radfahrer bei einem Unfall nicht von hervorstehenden Teilen aufgespießt werden.
Dass eine rote Leuchte zur Absicherung hinten maximal 1,50 m (2.2.22-109) hoch hängen darf, stellt sicher, dass sie im direkten Sichtfeld der nachfolgenden Fahrer bleibt und nicht über deren Köpfen im Dunkeln verschwindet.
Beantworte im Kopf, dann aufklappen.
Richtig
Richtig
Richtig
Beantworte sie direkt und sieh, ob du richtig liegst.
1. Unter welchen Bedingungen darf die Ladung nach vorne über das Fahrzeug hinausragen?
2. Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?
3. Was haben Sie zu beachten, wenn Sie Ladung transportieren möchten?
Ähnliche Themen, oft derselbe typische Fehler in neuem Gewand.
Leicht verwechselt? Hier der direkte Unterschied:
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Quellennachweis
Fragen und Antworten aus dem Fragenkatalog des TÜV (1.2.22-101, 1.2.22-102, 1.2.22-107, 1.2.22-108, 1.2.22-109, 2.2.22-108, 2.2.22-109, 2.2.22-111, 2.2.22-112, 2.2.22-114, 2.2.22-117, 2.2.22-122, 2.2.22-124, 2.2.22-129, 2.7.01-125); nach Rahmenplänen für Fahrlehrer.
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