Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.22-109·3 Fehlerpunkte

Wie hoch darf eine rote Leuchte, die eine nach hinten hinausragende Ladung kennzeichnet, höchstens über der Fahrbahn angebracht sein?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

1,50 m

Rot muss man sehen, drum bleibt sie tief: Die Leuchte fürs Ladungsende hängt höchstens einen halben Meter über der 1-Meter-Marke, also 1,50 m.

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  • 1,50 m

    Die rote Leuchte zur Kennzeichnung einer nach hinten hinausragenden Ladung darf höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht sein. Nur so ist sie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar und die Ladung wird rechtzeitig erkannt.

  • 2,00 m

    Die rote Leuchte für nach hinten herausragende Ladung darf nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht sein, damit sie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist. Eine Anbringung in 2,00 Metern Höhe würde die Sichtbarkeit erheblich beeinträchtigen und die Gefahr erhöhen, dass die Ladung übersehen wird. Die Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr durch klare Kennzeichnung zu gewährleisten.

  • 2,50 m

    Die Antwort 2,50 m ist falsch, weil die rote Leuchte zur Kennzeichnung einer nach hinten überstehenden Ladung nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht werden darf. Diese Regel dient dazu, sicherzustellen, dass die Kennzeichnung für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist und nicht übersehen werden kann. Stell dir vor, die Leuchte wäre zu hoch angebracht, sie könnte leicht hinter anderen Fahrzeugen oder Hindernissen verschwinden, was zu gefährlichen Situationen führen würde.

Warum ist das so?

Die rote Leuchte zur Kennzeichnung einer nach hinten hinausragenden Ladung darf höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht sein. Nur so ist sie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar und die Ladung wird rechtzeitig erkannt.

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Teil des Lernplans: Lektion 10, Ruhender Verkehr

Merksatz

Rot muss man sehen, drum bleibt sie tief: Die Leuchte fürs Ladungsende hängt höchstens einen halben Meter über der 1-Meter-Marke, also 1,50 m.

Häufiger Irrtum

Viele denken, je höher die rote Leuchte sitzt, desto besser sieht man sie. Tatsächlich sind maximal 1,50 m über der Fahrbahn erlaubt, damit sie im Blickfeld bleibt.

So denkst du dich zur Antwort

Merk dir: Eine Warnleuchte soll gesehen werden, und im Verkehr suchen wir Rot immer weiter unten, etwa auf Höhe der Rückleuchten.

Wenn dir drei Höhenwerte angeboten werden, wählst du bei einer Sichtbarkeitsleuchte deshalb im Zweifel den kleinsten, denn hoch angebrachtes Rot rutscht aus dem Blickfeld. Von 1,50 m, 2,00 m und 2,50 m ist 1,50 m der niedrigste und damit die richtige Antwort.

Nicht verwechseln

Nicht verwechseln: Die 1,50 m gelten für die Anbringungshöhe der roten Leuchte bei nach hinten überstehender Ladung, das ist eine andere Regel als der Überstand nach vorne, der nur oberhalb von 2,50 m Höhe und dann maximal 50 cm erlaubt ist.

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