Knackpunkt 8.3 · Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Welche Mindestabstände gelten zum Vordermann und beim Überholen von Radfahrern?

Der Sicherheitsabstand beträgt mindestens außerorts die halbe Tachoanzeige in Metern, bei 80 km/h zwei Sekunden und in einer Stadtkolonne mit 50 km/h auf trockener Fahrbahn 15 m. Beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern beträgt der Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m, außerorts 2 m.

Typischer Fehler

Zwei Pkw-Längen (10 m) fühlen sich bei Stadtgeschwindigkeit intuitiv ausreichend an, aber der Mindestabstand beträgt drei Pkw-Längen.

Eselsbrücke

Zähl beim Vordermann: „einundzwanzig, zweiundzwanzig“. Bist du an seinem Punkt vorbei, bevor du fertig bist, klebst du zu dicht dran.

So fragt die Prüfung

Beantworte sie direkt und sieh, ob du richtig liegst.

Zahlenfrage

1. Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Nur die Zahl, ohne Einheit.

Mehrfachauswahl

2. Welchen Seitenabstand müssen Sie beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern einhalten?

3. Sie fahren mit 80 km/h hinter einem Auto her. Welchen Sicherheitsabstand müssen Sie mindestens einhalten?

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Quellennachweis

Fragen und Antworten aus dem Fragenkatalog des TÜV (1.2.05-003, 1.2.05-124, 2.2.04-001, 2.2.04-002, 2.2.04-003); nach Rahmenplänen für Fahrlehrer.