Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.17-111·3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird

Standlicht steht still: Nur zum Parken am Fahrbahnrand draußen vor dem Ortsschild reicht das Standlicht. Zum Fahren ist es viel zu dunkel.

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  • Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird

    Du darfst das Standlicht nur benutzen, wenn dein Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften am Fahrbahnrand abgestellt ist, da es zum Fahren selbst nicht hell genug ist und du sonst nicht gesehen wirst. Wenn du fährst, musst du immer das Abblendlicht einschalten, damit du die Straße gut siehst und andere dich rechtzeitig erkennen können.

  • Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung

    Standlicht ist zum Abstellen gedacht und leuchtet die Fahrbahn nicht aus. Selbst auf gut beleuchteten Straßen reicht seine schwache Leuchtkraft nicht aus, um dich für andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sichtbar zu machen. Bei Dämmerung und Dunkelheit ist deshalb immer Abblendlicht vorgeschrieben.

Warum ist das so?

Du darfst das Standlicht nur benutzen, wenn dein Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften am Fahrbahnrand abgestellt ist, da es zum Fahren selbst nicht hell genug ist und du sonst nicht gesehen wirst. Wenn du fährst, musst du immer das Abblendlicht einschalten, damit du die Straße gut siehst und andere dich rechtzeitig erkennen können.

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Gehört zum Thema

Abblendlicht und Fernlicht bei Dunkelheit

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 11, Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Merksatz

Standlicht steht still: Nur zum Parken am Fahrbahnrand draußen vor dem Ortsschild reicht das Standlicht. Zum Fahren ist es viel zu dunkel.

Häufiger Irrtum

Viele denken, mit Standlicht dürfe man in der Dämmerung ein Stück fahren oder auch innerorts parken. Tatsächlich reicht es nur zum Parken außerhalb geschlossener Ortschaften.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst: Geht es ums Fahren oder ums Parken?

Sobald in der Antwort ein Fahrzustand steht (fahren, Straße, Tunnel), fällt Standlicht sofort raus, denn zum Fahren ist es viel zu dunkel, da gilt immer Abblendlicht. Bleibt nur das abgestellte Fahrzeug. Dann prüfe als zweiten Schritt: innerorts oder außerorts? Reines Standlicht auf beiden Seiten ist genau die Antwort fürs Parken außerhalb geschlossener Ortschaften am Fahrbahnrand.

Signalwort-Falle

Ohne "nur" wirkt auch das Fahren plausibel, weil beim Abblendlicht die Begrenzungsleuchten ohnehin mitleuchten. "Nur" verlangt aber, dass ausschließlich das Standlicht an ist, und das genügt allein beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen.

Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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