Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.17-103·3 Fehlerpunkte

Wo genügen beim Parken eines Pkws auf unbeleuchteten Straßen Parkleuchten?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Innerhalb geschlossener Ortschaften

Ort mit Ordnung: In der geschlossenen Ortschaft reicht das kleine Parklicht, weil dort langsam gefahren wird und du gut gesehen wirst.

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  • Innerhalb geschlossener Ortschaften

    Du darfst dein Auto auf unbeleuchteten Straßen nur innerhalb geschlossener Ortschaften mit Parkleuchten abstellen, weil dort die Geschwindigkeiten niedriger sind und andere Verkehrsteilnehmer dein Fahrzeug leichter erkennen können. Außerhalb von Ortschaften ist das nicht erlaubt, da die höhere Geschwindigkeit und die Dunkelheit die Erkennbarkeit stark erschweren würden.

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften

    Das Parken mit nur Parkleuchten ist außerhalb geschlossener Ortschaften nicht ausreichend, da dort die Geschwindigkeiten höher sind und die Gefahr, übersehen zu werden, deutlich steigt. Innerhalb geschlossener Ortschaften hingegen ist dies erlaubt, da die geringeren Geschwindigkeiten eine bessere Erkennbarkeit des geparkten Fahrzeugs ermöglichen. Diese Regel dient deiner eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer, indem sie sicherstellt, dass dein Fahrzeug auch bei Dunkelheit gut sichtbar ist.

  • Auf Seitenstreifen von Autobahnen

    Auf Autobahnseitenstreifen sind die Fahrzeuggeschwindigkeiten so hoch, dass Parkleuchten allein keine ausreichende Sichtbarkeit bieten. Die Regel gilt daher nur innerhalb geschlossener Ortschaften, wo niedrigere Geschwindigkeiten die Erkennbarkeit eines parkenden Fahrzeugs mit Parkleuchten gewährleisten.

Warum ist das so?

Du darfst dein Auto auf unbeleuchteten Straßen nur innerhalb geschlossener Ortschaften mit Parkleuchten abstellen, weil dort die Geschwindigkeiten niedriger sind und andere Verkehrsteilnehmer dein Fahrzeug leichter erkennen können. Außerhalb von Ortschaften ist das nicht erlaubt, da die höhere Geschwindigkeit und die Dunkelheit die Erkennbarkeit stark erschweren würden.

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Teil des Lernplans: Lektion 11, Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Merksatz

Ort mit Ordnung: In der geschlossenen Ortschaft reicht das kleine Parklicht, weil dort langsam gefahren wird und du gut gesehen wirst.

Häufiger Irrtum

Viele denken, Parkleuchten reichen überall auf dunklen Straßen, aber tatsächlich nur innerorts. Außerorts fährt man schneller, dort brauchst du echte Beleuchtung.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst nur eines: Wo stehe ich, innerorts oder außerorts?

Das schwache Parklicht ist eine Notlösung für langsamen Verkehr, also passt es nur dort, wo langsam gefahren wird, und das ist innerhalb geschlossener Ortschaften. Alles, was für hohes Tempo steht (außerorts, Autobahn), scheidet damit sofort aus. Wähle bei den Optionen also immer die langsamste, geschützteste Umgebung.

Aus der Praxis

Du parkst abends innerhalb einer geschlossenen Ortschaft am Fahrbahnrand einer unbeleuchteten Straße. Statt des Abblendlichts schaltest du nur die Parkleuchten ein, das genügt hier, damit dein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer trotzdem gut zu erkennen ist.

Nicht verwechseln

Entscheidend ist der Ort: Parkleuchten genügen nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb geschlossener Ortschaften, etwa beim Parken auf dem Seitenstreifen, reichen Parkleuchten nicht, dort müssen die Begrenzungsleuchten (Standlicht) eingeschaltet werden.

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