Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.17-107·3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie bei Dunkelheit nur mit Begrenzungslicht (Standlicht) fahren?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Nein

Standlicht steht, Abblendlicht fährt: Das Begrenzungslicht zeigt dich nur im Stand, sehen und gesehen werden im Dunkeln kannst du erst mit Abblendlicht.

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  • Nein

    Nein, das darfst du nicht, denn das Standlicht ist nur dazu da, dein Fahrzeug im Stand sichtbar zu machen, nicht aber, um damit sicher im Dunkeln zu fahren. Für die Fahrt bei Dunkelheit benötigst du immer das Abblendlicht, damit du die Straße gut erkennen und gesehen werden kannst.

  • Ja, wenn Sie außerorts in einer Kolonne fahren

    Das Standlicht ist, wie der Name schon sagt, nur zum Parken gedacht und reicht bei Dunkelheit niemals aus, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Selbst in einer Kolonne außerorts oder bei guter Beleuchtung innerorts ist das Fahren mit Standlicht allein nicht erlaubt, da es die Sichtbarkeit des Fahrzeugs stark einschränkt und die eigene Sicht beeinträchtigt. Für das Fahren bei Dunkelheit sind immer die Scheinwerfer erforderlich, um die Fahrbahn auszuleuchten und gesehen zu werden.

  • Ja, wenn innerorts die Fahrbahn ausreichend beleuchtet ist

    Standlicht beleuchtet die Fahrbahn nicht und ist daher für das Fahren bei Dunkelheit absolut unzureichend. Du musst immer mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren, um die Straße vor dir zu sehen und selbst erkannt zu werden. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht ist das Abblendlicht vorgeschrieben.

Warum ist das so?

Nein, das darfst du nicht, denn das Standlicht ist nur dazu da, dein Fahrzeug im Stand sichtbar zu machen, nicht aber, um damit sicher im Dunkeln zu fahren. Für die Fahrt bei Dunkelheit benötigst du immer das Abblendlicht, damit du die Straße gut erkennen und gesehen werden kannst.

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Gehört zum Thema

Abblendlicht und Fernlicht bei Dunkelheit

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 11, Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Merksatz

Standlicht steht, Abblendlicht fährt: Das Begrenzungslicht zeigt dich nur im Stand, sehen und gesehen werden im Dunkeln kannst du erst mit Abblendlicht.

Häufiger Irrtum

Viele denken, Standlicht reiche zum Fahren, weil man ja gesehen wird. Tatsächlich beleuchtet es die Straße nicht: Zum Fahren bei Dunkelheit brauchst du Abblendlicht.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich bei Lichtfragen immer zuerst: Beleuchtet dieses Licht die Fahrbahn vor mir?

Beim Standlicht lautet die Antwort Nein, es markiert nur das stehende Fahrzeug, also scheidet es zum Fahren sofort aus. Miss dann die Ausnahme-Antworten daran: Ob du in einer Kolonne fährst oder die Straße innerorts beleuchtet ist, ändert nichts daran, dass du selbst die Fahrbahn ausleuchten musst. Solche Zusatzbedingungen sind typische Fallen, die eine falsche Antwort plausibel klingen lassen.

Aus der Praxis

Du fährst bei Dunkelheit los und lässt nur das Begrenzungslicht (Standlicht) eingeschaltet, weil es dir zum Sehen und Gesehenwerden zu reichen scheint. Damit ist die Fahrbahn vor dir kaum ausgeleuchtet, und andere Verkehrsteilnehmer erkennen dich schlechter. Deshalb schaltest du das Abblendlicht ein, denn bei Dunkelheit darfst du nicht nur mit Standlicht fahren.

Signalwort-Falle

"nur" schränkt auf ausschließlich Begrenzungslicht ein, und genau das ist verboten, weil bei Dunkelheit Abblendlicht Pflicht ist (Standlicht allein reicht nicht). Überliest man "nur", liest man die Frage als "darf man Standlicht benutzen?" und antwortet fälschlich mit "Ja".

Nicht verwechseln

Frage A meint das Fahren: Mit reinem Standlicht fahren ist verboten, Sie brauchen Abblend- oder Fernlicht. Frage B meint dagegen das Parken: Nur wenn Sie außerorts auf dem Seitenstreifen halten, schalten Sie ausschließlich das Standlicht ein.

Zur ähnlichen Frage 2.2.17-111

Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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Kommen nicht direkt in der Frage vor, hängen aber eng zusammen oder werden leicht verwechselt.

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