Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.05-004·4 Fehlerpunkte

Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

1,5

Innerorts beim Überholen eines Radfahrers: mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.

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  • 1,5

    Beim Überholen von Radfahrern innerorts gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Diese Regel ist fest im Straßenverkehrsrecht verankert und dient dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer. Es gibt keine Formel, sondern eine klare Vorschrift, die du dir merken musst.

Warum ist das so?

Beim Überholen von Radfahrern innerorts gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Diese Regel ist fest im Straßenverkehrsrecht verankert und dient dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer. Es gibt keine Formel, sondern eine klare Vorschrift, die du dir merken musst.

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Gehört zum Thema

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 8, Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Merksatz

Innerorts beim Überholen eines Radfahrers: mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.

Häufiger Irrtum

Viele verwechseln den innerorts-Wert (1,5 m) mit dem außerorts-Wert (2 m) oder tippen auf 1 m, weil Tempo innerorts niedriger ist.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst: innerorts oder außerorts?

Das entscheidet über den Wert. Innerorts gilt der kleinere Abstand von 1,5 Meter, außerorts der größere von 2 Meter. Eselsbrücke: außerorts fährst du schneller, also brauchst du mehr Puffer. Eine Antwort wie 1 Meter kannst du sofort streichen, sie ist immer zu wenig.

Nicht verwechseln

Nicht verwechseln: Innerorts reicht beim Überholen eines Radfahrers ein Seitenabstand von 1,5 m, außerorts sind es beim Überholen von Radfahrern oder Fußgängern mindestens 2 m.

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