Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.05-005·4 Fehlerpunkte

Sie möchten innerorts einen Elektroroller überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

1,5

Elektroroller gilt innerorts genauso wie ein Radfahrer: mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.

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    Beim Überholen eines Elektrorollers innerorts gilt der gleiche Mindestabstand wie bei Radfahrern und Fußgängern, nämlich 1,5 Meter. Dies dient dazu, die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und ihnen genügend Raum zu lassen. Die Regel besagt, dass bei solchen Fahrzeugen innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.

Warum ist das so?

Beim Überholen eines Elektrorollers innerorts gilt der gleiche Mindestabstand wie bei Radfahrern und Fußgängern, nämlich 1,5 Meter. Dies dient dazu, die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und ihnen genügend Raum zu lassen. Die Regel besagt, dass bei solchen Fahrzeugen innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.

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Gehört zum Thema

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 8, Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Merksatz

Elektroroller gilt innerorts genauso wie ein Radfahrer: mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.

Häufiger Irrtum

Viele ordnen den Elektroroller eher wie ein Motorrad ein und tippen auf einen anderen Wert, aber er ist dem Fahrrad gleichgestellt.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst: Ist das ein schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, E-Scooter oder Fußgänger?

Wenn ja, greift automatisch die Seitenabstandsregel. Dann klärst du, ob du innerorts oder außerorts bist: innerorts sind es 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Lass dich nicht von der Bauart des Fahrzeugs zu einem anderen Wert verleiten, entscheidend ist allein der Schutz der schwächeren Person.

Nicht verwechseln

Nicht verwechseln: Der Mindestabstand hängt vom Ort ab, nicht von der Fahrzeugart. Innerorts gilt beim Überholen (auch von Elektrorollern) 1,5 m, außerorts (z. B. bei Radfahrern oder Fußgängern) sind es 2 m.

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