Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026
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1,5
Elektroroller gilt innerorts genauso wie ein Radfahrer: mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.
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1,5
Beim Überholen eines Elektrorollers innerorts gilt der gleiche Mindestabstand wie bei Radfahrern und Fußgängern, nämlich 1,5 Meter. Dies dient dazu, die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und ihnen genügend Raum zu lassen. Die Regel besagt, dass bei solchen Fahrzeugen innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.
Warum ist das so?
Beim Überholen eines Elektrorollers innerorts gilt der gleiche Mindestabstand wie bei Radfahrern und Fußgängern, nämlich 1,5 Meter. Dies dient dazu, die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und ihnen genügend Raum zu lassen. Die Regel besagt, dass bei solchen Fahrzeugen innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.
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Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern
Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt
Teil des Lernplans: Lektion 8, Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende FahrweiseMerksatz
Elektroroller gilt innerorts genauso wie ein Radfahrer: mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.
Häufiger Irrtum
Viele ordnen den Elektroroller eher wie ein Motorrad ein und tippen auf einen anderen Wert, aber er ist dem Fahrrad gleichgestellt.
So denkst du dich zur Antwort
Frag dich zuerst: Ist das ein schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, E-Scooter oder Fußgänger?
Wenn ja, greift automatisch die Seitenabstandsregel. Dann klärst du, ob du innerorts oder außerorts bist: innerorts sind es 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Lass dich nicht von der Bauart des Fahrzeugs zu einem anderen Wert verleiten, entscheidend ist allein der Schutz der schwächeren Person.
Nicht verwechseln
Nicht verwechseln: Der Mindestabstand hängt vom Ort ab, nicht von der Fahrzeugart. Innerorts gilt beim Überholen (auch von Elektrorollern) 1,5 m, außerorts (z. B. bei Radfahrern oder Fußgängern) sind es 2 m.
Zur ähnlichen Frage 1.2.05-003Begriffe in dieser Frage
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