Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.05-003·4 Fehlerpunkte

Sie möchten außerorts Radfahrer oder Fußgänger überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

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Außerorts: 2 Meter Seitenabstand zu Radfahrern und Fußgängern, weil höhere Geschwindigkeit mehr Schutzzone braucht.

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    Außerorts ist der Gesetzgeber besonders vorsichtig, wenn es um das Überholen von schwächeren Verkehrsteilnehmern geht. Daher schreibt er einen größeren Sicherheitsabstand vor, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Für Radfahrer und Fußgänger außerorts sind das 2 Meter Abstand.

Warum ist das so?

Außerorts ist der Gesetzgeber besonders vorsichtig, wenn es um das Überholen von schwächeren Verkehrsteilnehmern geht. Daher schreibt er einen größeren Sicherheitsabstand vor, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Für Radfahrer und Fußgänger außerorts sind das 2 Meter Abstand.

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Gehört zum Thema

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 8, Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Merksatz

Außerorts: 2 Meter Seitenabstand zu Radfahrern und Fußgängern, weil höhere Geschwindigkeit mehr Schutzzone braucht.

Häufiger Irrtum

Viele verwechseln innerorts und außerorts und tippen auf 1,5 m, den Wert der für innerorts gilt.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich bei jeder Abstandsfrage zuerst: innerorts oder außerorts?

Der Ort entscheidet über den Wert, nicht das Bauchgefühl. Steht "außerorts" in der Frage, nimm die größere Zahl, denn höhere Geschwindigkeit braucht mehr Schutzzone. Faustregel: außerorts 2 Meter, innerorts 1,5 Meter, also außen immer der größere Wert.

Nicht verwechseln

Verwechsle den Wert nicht mit dem Abstand innerorts: Außerorts (wie hier gefragt) gelten 2,0 m Seitenabstand zu Radfahrern und Fußgängern, innerorts reichen dagegen nur 1,5 m.

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