Eine Radfahrerin ist eine Person, die ein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr führt. Da sie zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern gehört, erfordert die Begegnung mit ihr besondere Vorsicht und Rücksichtnahme durch Kraftfahrer. Beim Überholen muss gesetzlich ein Mindestseitenabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts eingehalten werden.
Beispiel: Biegt ein Autofahrer nach rechts ab, muss er einer geradeaus fahrenden Radfahrerin Vorrang gewähren und darf sie nicht gefährden.
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Häufige Fragen zu Radfahrerin
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