Knackpunkt 3.2 · Rechtliche Rahmenbedingungen

Was musst du der Zulassungsbehörde melden, etwa beim Autoverkauf?

Der Halter meldet Namens- und Wohnsitzänderungen unverzüglich der Zulassungsbehörde, einen Versicherungswechsel nicht. Beim Fahrzeugverkauf teilt der Verkäufer der Zulassungsbehörde unverzüglich Name und Anschrift des Käufers mit, der neue Halter meldet den Halterwechsel mit Versicherungsnachweis.

Typischer Fehler

Viele denken, mit Übergabe und Bezahlung sei alles erledigt. Tatsächlich bleibst du haftbar, bis du Name und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle meldest.

Eselsbrücke

Die Behörde muss wissen, wer du bist und wo du wohnst: Bei neuem Namen oder neuem Wohnsitz gilt sofort melden, sonst passen deine Papiere nicht mehr zu dir.

So fragt die Prüfung

Beantworte sie direkt und sieh, ob du richtig liegst.

Mehrfachauswahl

1. Sie haben Ihr zugelassenes Fahrzeug verkauft. Der Käufer hat bezahlt. Was müssen Sie tun?

Mehrfachauswahl

2. Welche Änderung müssen Sie als Fahrzeughalter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich melden?

Mehrfachauswahl

3. Sie sind neuer Halter eines zugelassenen Fahrzeugs. Was müssen Sie tun?

Weitere Knackpunkte aus Modul 3

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Quellennachweis

Fragen und Antworten aus dem Fragenkatalog des TÜV (2.2.23-033, 2.2.23-053, 2.2.23-054); nach Rahmenplänen für Fahrlehrer.