Die Probezeit ist ein zweijähriger Zeitraum nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis, in dem Fahranfänger unter besonderer Beobachtung stehen. Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann diese Phase auf insgesamt vier Jahre verlängert werden und zusätzliche Maßnahmen wie ein Aufbauseminar nach sich ziehen.
Beispiel: Verursacht ein Fahranfänger während dieser Zeit einen schweren Vorfahrtverstoß, wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
Typische Prüfungsfragen
Fragen, in denen „Probezeit“ eine Rolle spielt. Probiere dich direkt aus.
Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?
Sie befinden sich in der Probezeit und sind bisher nicht auffällig geworden. Welche Folgen können eintreten, wenn Sie an dem Verkehrszeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.“ nicht anhalten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden?
Aufgrund mehrerer Verstöße innerhalb der Probezeit hat die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?
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Häufige Fragen zu Probezeit
Probezeit in der Prüfung üben
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