Vorschriften über den Betrieb der FahrzeugeFrage 2.6.02-104·3 Fehlerpunkte

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 1.900 kg - zulässige Gesamtmasse 2.400 kg - zulässige Anhängelast 1.500 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

1.000 kg

Klasse B kennt die 3,5-Tonnen-Grenze: zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen niemals über 3.500 kg. Rechne den Rest aus, dann passt der Anhänger.

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  • 1.000 kg

    Mit deinem Führerschein der Klasse B darfst du mit deinem Pkw nur einen Anhänger mitführen, dessen zulässige Gesamtmasse so berechnet ist, dass die Summe der zulässigen Gesamtmasse deines Pkw und des Anhängers 3.500 kg nicht überschreitet. Da dein Pkw bereits 2.400 kg zulässige Gesamtmasse hat, darf der Anhänger maximal 1.000 kg wiegen, um die 3.500 kg-Grenze nicht zu überschreiten.

  • 1.200 kg

    Die Antwort 1.200 kg ist falsch, weil sie die Gesamtmasse von 3.500 kg für dein Gespann überschreitet, wenn dein Pkw voll beladen ist. Dein Pkw wiegt bereits 2.400 kg, und ein Anhänger von 1.200 kg würde dich auf 3.600 kg bringen, was zu viel ist. Du musst die zulässige Gesamtmasse deines Fahrzeugs (2.400 kg) von der maximal erlaubten Gesamtmasse des Gespanns (3.500 kg) abziehen, um das maximal zulässige Gewicht des Anhängers zu ermitteln, was in diesem Fall 1.000 kg ergibt.

  • 1.500 kg

    Die Angabe der zulässigen Anhängelast des Pkw allein reicht nicht aus, um die Frage zu beantworten, da die Fahrerlaubnis Klasse B hier eine entscheidende Rolle spielt. Du musst immer das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger im Blick behalten, welches 3.500 kg nicht überschreiten darf. Da dein Pkw bereits 2.400 kg wiegt, darf der Anhänger maximal 1.000 kg wiegen, damit du die Grenze von 3.500 kg nicht überschreitest.

Warum ist das so?

Mit deinem Führerschein der Klasse B darfst du mit deinem Pkw nur einen Anhänger mitführen, dessen zulässige Gesamtmasse so berechnet ist, dass die Summe der zulässigen Gesamtmasse deines Pkw und des Anhängers 3.500 kg nicht überschreitet. Da dein Pkw bereits 2.400 kg zulässige Gesamtmasse hat, darf der Anhänger maximal 1.000 kg wiegen, um die 3.500 kg-Grenze nicht zu überschreiten.

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Merksatz

Klasse B kennt die 3,5-Tonnen-Grenze: zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen niemals über 3.500 kg. Rechne den Rest aus, dann passt der Anhänger.

Häufiger Irrtum

Viele denken, die zulässige Anhängelast von 1.500 kg sei die Obergrenze, aber tatsächlich zählt die 3.500-kg-Summe: 3.500 minus 2.400 kg Zugfahrzeug lässt nur 1.100 kg zu, also passt der 1.000-kg-Anhänger.

So denkst du dich zur Antwort

Bei Klasse B ist fast immer die 3.500-kg-Summe die Falle, nicht die genannte Anhängelast.

Rechne deshalb zuerst 3.500 kg minus die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (hier 3.500 minus 2.400 = 1.100 kg), das ist deine echte Obergrenze für den Anhänger. Dann suchst du die einzige Option, die darunter oder gleich liegt, und nur 1.000 kg passen. Leermasse und die 1.500-kg-Anhängelast sind bewusst als Ablenkung eingebaut, ignoriere sie für diese Rechnung.

Rechenweg mit der Faustformel

Schritt 1: Klasse-B-Grenze für die Kombination aus Pkw und Anhänger = 3.500 kg. Schritt 2: zulässige Gesamtmasse des Pkw abziehen: 3.500 kg minus 2.400 kg = 1.100 kg. Schritt 3: Der Anhänger darf also höchstens 1.100 kg zulässige Gesamtmasse haben. Schritt 4: Optionen vergleichen: 1.000 kg liegt unter 1.100 kg (passt), 1.200 kg und 1.500 kg liegen darüber (passen nicht). Ergebnis: 1.000 kg.

Nicht verwechseln

Nicht verwechseln mit der allgemeinen Klasse-B-Faustregel (Anhänger bis 750 kg oder bis 3.500 kg Gesamtmasse der Kombination): Hier sind konkrete Fahrzeugdaten genannt (zulässige Gesamtmasse 2.400 kg, Anhängelast 1.500 kg lt. Fahrzeugschein), aus denen sich für DIESE Kombination nur 1.000 kg zulässiger Anhänger errechnen, nicht die pauschalen 750 kg oder 3.500 kg.

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