Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.21-122·4 Fehlerpunkte

Sie möchten in Ihrem Pkw ein Kind mitnehmen. Wann müssen Sie hierzu einen Kindersitz verwenden?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Wenn das Kind jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm ist

Kindersitzpflicht gilt: jünger als 12 Jahre UND kleiner als 150 cm, beide Bedingungen zusammen.

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  • Wenn das Kind jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm ist

    Du musst einen Kindersitz verwenden, solange das Kind noch nicht zwölf Jahre alt und zusätzlich kleiner als 150 Zentimeter ist. Diese Vorschrift stellt sicher, dass der Sicherheitsgurt optimal über die Schulter verläuft und das Kind bei einem Unfall wirksam schützt.

  • Wenn das Kind älter als 12 Jahre und größer als 150 cm ist

    Die falsche Antwort verwechselt die Kriterien für die Kindersitzpflicht. Tatsächlich ist die Regelung umgekehrt: Ein Kindersitz ist vorgeschrieben, solange das Kind jünger als 12 Jahre *und* kleiner als 150 cm ist, um es im Auto richtig zu sichern. Sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist, also das Kind 12 Jahre alt oder größer als 150 cm ist, entfällt die Pflicht zum Kindersitz, da es dann in der Regel selbst ausreichend gesichert ist.

  • Wenn das Kind älter als 12 Jahre und kleiner als 150 cm ist

    Diese Antwort vertauscht die Kriterien für die Kindersitzpflicht. Richtig ist: Ein Kindersitz ist vorgeschrieben, solange das Kind jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm ist. Die hier gewählte Kombination aus älter als 12 Jahre und kleiner als 150 cm trifft weder die richtige Alters- noch die richtige Größengrenze.

Warum ist das so?

Du musst einen Kindersitz verwenden, solange das Kind noch nicht zwölf Jahre alt und zusätzlich kleiner als 150 Zentimeter ist. Diese Vorschrift stellt sicher, dass der Sicherheitsgurt optimal über die Schulter verläuft und das Kind bei einem Unfall wirksam schützt.

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Gehört zum Thema

Kindersitz-Pflicht: unter 12 Jahren und 150 cm

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Teil des Lernplans: Lektion 12, Lebenslanges Lernen

Merksatz

Kindersitzpflicht gilt: jünger als 12 Jahre UND kleiner als 150 cm, beide Bedingungen zusammen.

Häufiger Irrtum

Viele denken, allein das Alter oder allein die Größe entscheidet, aber erst wenn beides zutrifft, unter 12 Jahre und unter 150 cm, ist der Kindersitz Pflicht.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst, wen die Regel schützen soll: kleine, junge Kinder, für die der normale Gurt noch nicht richtig über die Schulter läuft.

Also müssen beide Werte "darunter" liegen, nämlich jünger als 12 UND kleiner als 150 cm. Streiche unter Prüfungsdruck jede Antwort, in der "älter" oder "größer" auftaucht, denn ein großes oder älteres Kind braucht gerade keinen Sitz mehr. Übrig bleibt nur die Kombination mit beiden Untergrenzen.

Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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