Das Wichtigste in einem Satz
Unter 12 Jahren UND kleiner als 150 cm (2.2.21-122): ohne passenden Sitz läuft nichts.
Was ist ein Fragencluster?
Diese 6 Fragen haben etwas gemeinsam: denselben typischen Fehler, dieselbe Regel, dasselbe Muster. theorie.net hat sie intelligent gruppiert. Wer eine versteht, versteht alle.
Sicherheit im Auto ist keine Frage der Höflichkeit, sondern der Maße: Solange ein Kind jünger als 12 Jahre (2.2.21-122) und kleiner als 150 cm (2.2.21-122) ist, reicht der normale Gurt allein nicht aus.
Du brauchst zwingend eine Rückhalteeinrichtung mit Prüfzeichen (2.2.21-104), die exakt zu Größe und Gewicht des Kindes passt (2.2.21-107) und für den jeweiligen Fahrzeugsitz zugelassen ist (2.2.21-107).
Der gefährlichste Irrtum ist zu glauben, dass „kurz mal eben“ nach einem Kindergeburtstag (2.2.21-114) oder „innerhalb geschlossener Ortschaften“ (2.2.21-114) die Physik Pause macht.
Ein Kleinkind auf dem Schoß zu halten (2.2.21-104) oder ein Kind nur mit dem vorhandenen Beckengurt zu sichern (2.2.21-105), ist bei einem Aufprall absolut wirkungslos, egal wie fest du glaubst, zupacken zu können.
Standard-Sicherheitsgurte sind für Erwachsene konstruiert.
Bei einem elfjährigen Kind von 140 cm Größe (2.2.21-106) oder einem fünfjährigen Kind (2.2.21-105) würde der Gurt ohne Sitzerhöhung oder Kindersitz am Hals einschneiden oder bei einem Unfall nicht richtig greifen. Deshalb ist das Prüfzeichen (2.2.21-105) so wichtig, es garantiert, dass die Technik auch wirklich für die Kleinen funktioniert.
Beantworte im Kopf, dann aufklappen.
Richtig
Richtig
Richtig
Beantworte sie direkt und sieh, ob du richtig liegst.
1. Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein fünfjähriges Kind mitnehmen?
2. Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein elfjähriges Kind von 140 cm Größe mitnehmen?
3. Sie möchten in Ihrem Pkw ein Kind mitnehmen. Wann müssen Sie hierzu einen Kindersitz verwenden?
Ähnliche Themen, oft derselbe typische Fehler in neuem Gewand.
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Quellennachweis
Fragen und Antworten aus dem Fragenkatalog des TÜV (2.2.21-104, 2.2.21-105, 2.2.21-106, 2.2.21-107, 2.2.21-114, 2.2.21-122); nach Rahmenplänen für Fahrlehrer.
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