Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.02-111·3 Fehlerpunkte

Sie möchten eine Autobahn benutzen. Welche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muss hierfür in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sein?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

60

Autobahn ab 60 aufwärts: Nur wer laut Zulassung mehr als 60 km/h schafft, darf drauf. Merke: über 60, sonst gehörst du nicht dorthin.

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  • 60

    Für die Benutzung einer Autobahn ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Betriebserlaubnis gibt diese Mindestanforderung an. Wenn also mehr als 60 km/h eingetragen sind, darfst du die Autobahn benutzen.

Warum ist das so?

Für die Benutzung einer Autobahn ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h erforderlich. Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Betriebserlaubnis gibt diese Mindestanforderung an. Wenn also mehr als 60 km/h eingetragen sind, darfst du die Autobahn benutzen.

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Gehört zum Thema

Autobahn: Zulassung ab 60, Richtgeschwindigkeit 130

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Teil des Lernplans: Lektion 14, Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Merksatz

Autobahn ab 60 aufwärts: Nur wer laut Zulassung mehr als 60 km/h schafft, darf drauf. Merke: über 60, sonst gehörst du nicht dorthin.

Häufiger Irrtum

Viele denken, genau 60 km/h reichen für die Autobahn, aber tatsächlich muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegen. Ein Fahrzeug mit exakt 60 darf nicht drauf.

So denkst du dich zur Antwort

Merk dir zuerst die feste Schwelle: Autobahn und Kraftfahrstraße verlangen bauartbedingt mehr als 60 km/h.

Prüf dann in der Antwort genau das Wörtchen über: Genau 60 reicht nicht, die Geschwindigkeit muss darüber liegen. Wenn du an dieser Grenze denkst, fällst du nicht auf die typische Falle mit exakt 60 herein und wählst sicher den Wert 60 als Untergrenze.

Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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