Alkohol

Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille — Wiederholung

Das gilt bei diesem Verstoß

  • Dieser Verstoß kostet „Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille — Wiederholung" 1000 Euro und bringt 2 Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein Fahrverbot von 3 Monate.
  • In der Probezeit zählt das als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird Pflicht.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Überblick

InnerortsAußerorts
Bußgeld1000 Euro1000 Euro
Punkte in Flensburg22
Fahrverbot3 Monate3 Monate

Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Stand 2024. Punkte nach StVG Anlage 13.

Häufige Fragen zu „Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille — Wiederholung"

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