Das gilt bei diesem Verstoß
- Dieser Verstoß kostet „Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille (AAK 0,25 bis 0,54 mg/l)" 500 Euro und bringt 2 Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein Fahrverbot von 1 Monat.
- In der Probezeit zählt das als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird Pflicht.
- Ab 1,1 Promille: Straftat, kein Bußgeld
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Überblick
| Innerorts | Außerorts | |
|---|---|---|
| Bußgeld | 500 Euro | 500 Euro |
| Punkte in Flensburg | 2 | 2 |
| Fahrverbot | 1 Monat | 1 Monat |
Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Stand 2024. Punkte nach StVG Anlage 13.
Häufige Fragen zu „Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille (AAK 0,25 bis 0,54 mg/l)"
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