Alkohol

Fahranfänger (Probezeit / unter 21) mit Alkohol am Steuer

Das gilt bei diesem Verstoß

  • Dieser Verstoß kostet „Fahranfänger (Probezeit / unter 21) mit Alkohol am Steuer" 250 Euro und bringt keine Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot droht hier nicht.
  • In der Probezeit zählt das als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird Pflicht.
  • Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) + Aufbauseminar

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Überblick

InnerortsAußerorts
Bußgeld250 Euro250 Euro
Punkte in Flensburgkeinekeine
Fahrverbotkeineskeines

Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Stand 2024. Punkte nach StVG Anlage 13.

Häufige Fragen zu „Fahranfänger (Probezeit / unter 21) mit Alkohol am Steuer"

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