Das gilt bei diesem Verstoß
- Dieser Verstoß kostet „Fahranfänger (Probezeit / unter 21) mit Alkohol am Steuer" 250 Euro und bringt keine Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot droht hier nicht.
- In der Probezeit zählt das als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre und ein Aufbauseminar wird Pflicht.
- Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) + Aufbauseminar
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Überblick
| Innerorts | Außerorts | |
|---|---|---|
| Bußgeld | 250 Euro | 250 Euro |
| Punkte in Flensburg | keine | keine |
| Fahrverbot | keines | keines |
Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Stand 2024. Punkte nach StVG Anlage 13.
Häufige Fragen zu „Fahranfänger (Probezeit / unter 21) mit Alkohol am Steuer"
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