Das Wichtigste in einem Satz
Nebelschlussleuchte nur bei Nebel unter 50 m Sichtweite (2.2.17-102); bei besserer Sicht blendet sie den nachfolgenden Verkehr.
Was ist ein Fragencluster?
Diese 8 Fragen haben etwas gemeinsam: denselben typischen Fehler, dieselbe Regel, dasselbe Muster. theorie.net hat sie intelligent gruppiert. Wer eine versteht, versteht alle.
Sobald Regen, Schnee oder Nebel die Sicht behindern, ist Abblendlicht auch tagsüber Pflicht (2.2.17-109).
Es geht dabei nicht darum, Schilder besser zu lesen, sondern selbst für andere sichtbar zu sein (2.2.17-404). Nebelscheinwerfer dürfen bei jeder erheblichen Sichtbehinderung durch Wetter eingeschaltet werden (2.2.17-005), die Nebelschlussleuchte hingegen ist ausschließlich bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m erlaubt (2.2.17-102).
Im Nebel fahren viele instinktiv dicht auf den Vordermann auf, um sich an dessen Rückleuchten zu orientieren (1.1.03-110), oder sie halten sich an der Fahrbahnmitte, um nicht von der Straße abzukommen (2.1.03-105).
Beides ist gefährlich: Der Bremsweg wird aufgebraucht und der Gegenverkehr gefährdet. Ein weiterer Irrtum: Bei einer plötzlichen Nebelbank reiche das Standlicht aus. Tatsächlich muss sofort das Abblendlicht eingeschaltet und die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst werden (2.1.03-106).
Das Abblendlicht dient bei schlechter Sicht primär als „Passiv-Schutz“, damit dich andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig wahrnehmen (2.2.17-404).
Die strikte 50 m (2.2.17-102) Regel für die Nebelschlussleuchte existiert, weil das extrem helle rote Licht bei besserer Sicht oder Regen (2.2.17-102) den nachfolgenden Verkehr massiv blendet und somit mehr Gefahr erzeugt als verhindert.
Beantworte im Kopf, dann aufklappen.
Richtig
Richtig
Richtig
Beantworte sie direkt und sieh, ob du richtig liegst.
1. Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?
2. Wann müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren?
3. Was müssen Sie am Tage bei einer plötzlich auftretenden Nebelbank tun?
Ähnliche Themen, oft derselbe typische Fehler in neuem Gewand.
Leicht verwechselt? Hier der direkte Unterschied:
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Quellennachweis
Fragen und Antworten aus dem Fragenkatalog des TÜV (1.1.03-110, 2.1.03-105, 2.1.03-106, 2.2.17-005, 2.2.17-101, 2.2.17-102, 2.2.17-109, 2.2.17-404); nach Rahmenplänen für Fahrlehrer.
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