Vorschriften über den Betrieb der FahrzeugeFrage 2.6.03-112·2 Fehlerpunkte

Sie möchten einen gebremsten Anhänger mitführen. Wo finden Sie Angaben bzw. Hinweise zur zulässigen Anhängelast Ihres Pkws?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

In der Zulassungsbescheinigung Teil I meines Pkws

Der Anhänger hängt am Zugfahrzeug, also steht sein Limit auch im Fahrzeugpapier des Pkw: Zulassungsbescheinigung Teil I, dein Zugfahrzeug entscheidet.

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  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I meines Pkws

    Die zulässige Anhängelast ist eine Eigenschaft des Zugfahrzeugs und deshalb in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Pkw eingetragen. Dort findest du den verbindlichen Wert, den du für die sichere Auswahl und den Betrieb eines Anhängers kennen musst.

  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I meines Anhängers

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I deines Anhängers gibt Auskunft über dessen zulässiges Gesamtgewicht, aber nicht darüber, wie viel dein Auto ziehen darf. Die zulässige Anhängelast ist eine Eigenschaft deines Pkws, die du in dessen Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebsanleitung findest. Dort steht, welche Last dein Fahrzeug sicher ziehen kann.

  • Im Versicherungsschein

    Der Versicherungsschein bestätigt lediglich, dass dein Fahrzeug versichert ist, gibt aber keine Auskunft über seine technischen Fähigkeiten wie die zulässige Anhängelast. Diese wichtige Information, die die Sicherheit und Zulässigkeit des Anhängerbetriebs betrifft, findest du stattdessen in der Zulassungsbescheinigung Teil I deines Pkws. Dort sind alle relevanten Daten zur Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs aufgeführt.

Warum ist das so?

Die zulässige Anhängelast ist eine Eigenschaft des Zugfahrzeugs und deshalb in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Pkw eingetragen. Dort findest du den verbindlichen Wert, den du für die sichere Auswahl und den Betrieb eines Anhängers kennen musst.

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Gehört zum Thema

Anhänger-Check: Gewichte, Maße und Limits

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 3, Rechtliche Rahmenbedingungen

Merksatz

Der Anhänger hängt am Zugfahrzeug, also steht sein Limit auch im Fahrzeugpapier des Pkw: Zulassungsbescheinigung Teil I, dein Zugfahrzeug entscheidet.

Häufiger Irrtum

Viele denken, die Anhängelast stehe in den Papieren des Anhängers, aber tatsächlich ist sie eine Eigenschaft des Zugfahrzeugs und steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I deines Pkw.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich bei solchen Fragen zuerst: Wessen technische Eigenschaft wird abgefragt?

Die Anhängelast beschreibt, was der Pkw ziehen darf, also gehört sie zum Zugfahrzeug und steht in dessen Zulassungsbescheinigung Teil I. Streiche zuerst den Versicherungsschein, denn der regelt nur Versicherungsfragen und nie technische Grenzwerte. Bleibt die Wahl zwischen Pkw- und Anhängerpapieren, entscheidest du dich für das Fahrzeug, das die Zugkraft aufbringt, also den Pkw.

Nicht verwechseln

Hier geht es um die zulässige Anhängelast (wie schwer der Anhänger insgesamt sein darf), dafür zählt ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Frage B fragt dagegen nach der Stützlast (Druck der Anhängerkupplung auf die Pkw-Anhängevorrichtung), die zusätzlich auch in der Betriebsanleitung stehen kann.

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