Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026
Die richtige Antwort
- darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden · - muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden
Kein Schutz, kein Fahren: Erlischt die Haftpflicht, ist das Auto sofort tabu und muss zur Zulassungsstelle zum Abmelden.
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- darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden
Wenn deine Haftpflichtversicherung erloschen ist, darfst du dein Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, da diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, um Schäden, die du anderen zufügst, abzudecken. Ohne diese Absicherung ist dein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig und du könntest im Schadensfall für alle Kosten persönlich haften.
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- muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden
Wenn deine Haftpflichtversicherung erloschen ist, darf dein Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, da es sonst niemanden gibt, der für Schäden aufkommt, die du verursachst. Deshalb musst du dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, um sicherzustellen, dass es nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt wird.
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- muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden
Wenn die Haftpflichtversicherung deines Fahrzeugs erloschen ist, darfst du es nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, da es sonst nicht versichert ist und du damit andere schädigst, ohne dass diese entschädigt werden. Die Zulassungsstelle ist nicht dafür zuständig, dein Fahrzeug vorzuführen, sondern du musst es dort abmelden, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Ohne gültige Haftpflichtversicherung ist ein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig und muss daher stillgelegt werden.
Warum ist das so?
Wenn deine Haftpflichtversicherung erloschen ist, darfst du dein Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, da diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, um Schäden, die du anderen zufügst, abzudecken. Ohne diese Absicherung ist dein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig und du könntest im Schadensfall für alle Kosten persönlich haften.
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Versicherung, Technik und deine Verantwortung
Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt
Teil des Lernplans: Lektion 11, Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen VerkehrsvorschriftenMerksatz
Kein Schutz, kein Fahren: Erlischt die Haftpflicht, ist das Auto sofort tabu und muss zur Zulassungsstelle zum Abmelden.
Häufiger Irrtum
Viele denken, man dürfe ohne Haftpflicht noch kurz weiterfahren, bis eine neue Police da ist. Tatsächlich ist ab dem Erlöschen jede Fahrt verboten und strafbar.
So denkst du dich zur Antwort
Frag dich zuerst: Wofür ist die Haftpflicht überhaupt da?
Sie schützt fremde Geschädigte, ist deshalb Pflicht und ihr Wegfall macht jede Fahrt sofort unzulässig. Streiche also jede Antwort, die ein Weiterfahren erlaubt. Danach überlege, welche Behörde für das Fahrzeug zuständig ist: die Zulassungsstelle, bei der du es an- und abmeldest, nicht der TÜV zum Vorführen. So bleiben nur "nicht mehr benutzen" und "abmelden" übrig.
Nicht verwechseln
Der eine Unterschied: Bei dieser Frage zählt neben dem Nutzungsverbot auch „muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden" als richtige Antwort, bei der ähnlichen Frage ist genau diese Option falsch markiert. Deshalb kreuzt du hier zwei Antworten an, bei der ähnlichen Frage nur eine. Schau also genau hin, ob die Abmeldung bei der Zulassungsstelle in den Antwortoptionen als richtig oder falsch geführt wird.
Zur ähnlichen Frage 2.6.02-010Verwandte Begriffe
Kommen nicht direkt in der Frage vor, hängen aber eng zusammen oder werden leicht verwechselt.
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