Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.23-033·2 Fehlerpunkte

Sie haben Ihr zugelassenes Fahrzeug verkauft. Der Käufer hat bezahlt. Was müssen Sie tun?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen · Dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis) gegen Empfangsbestätigung aushändigen

Erst melden, dann Papiere aushändigen: Sag der Zulassungsstelle sofort, wer kauft, und gib Schein und Brief nur gegen Quittung raus.

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  • Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen

    Nach dem Verkauf musst du Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen. So bist du nicht mehr für Verkehrsverstöße oder Schäden haftbar, die der neue Eigentümer mit dem Fahrzeug verursacht.

  • Dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis) gegen Empfangsbestätigung aushändigen

    Wenn du dein Auto verkaufst, ist es wichtig, dem Käufer die Fahrzeugpapiere auszuhändigen, damit er das Fahrzeug ummelden kann. Gleichzeitig schützt du dich damit vor Haftungsansprüchen, falls der Käufer nach dem Verkauf Verkehrsverstöße begeht.

  • Die Prüfplakette vom amtlichen Kennzeichen entfernen

    Das Entfernen der Prüfplakette ist nicht deine Aufgabe, denn sie ist Teil des amtlichen Kennzeichens und gehört zum Fahrzeug. Deine Hauptpflicht ist es, den Käufer mit den notwendigen Papieren auszustatten und die Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren, um dich vor späteren Problemen zu schützen. Dies stellt sicher, dass der Übergang des Eigentums ordnungsgemäß dokumentiert ist und du nicht mehr für das Fahrzeug haftbar bist.

Warum ist das so?

Nach dem Verkauf musst du Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen. So bist du nicht mehr für Verkehrsverstöße oder Schäden haftbar, die der neue Eigentümer mit dem Fahrzeug verursacht.

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Teil des Lernplans: Lektion 3, Rechtliche Rahmenbedingungen

Merksatz

Erst melden, dann Papiere aushändigen: Sag der Zulassungsstelle sofort, wer kauft, und gib Schein und Brief nur gegen Quittung raus.

Häufiger Irrtum

Viele denken, mit Übergabe und Bezahlung sei alles erledigt. Tatsächlich bleibst du haftbar, bis du Name und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle meldest.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst: Was ist DEINE Pflicht als Verkäufer, und was macht die Behörde?

Das Entfernen der Prüfplakette ist Sache der Zulassungsstelle beim Abmelden, nicht deine Aufgabe, also fällt diese Option raus. Übrig bleiben die zwei Dinge, die dich aus der Haftung bringen: den Käufer der Zulassungsstelle melden und die Papiere nur gegen Quittung übergeben.

Merke: Bei Verkaufsfragen zählt, was dich rechtlich absichert.

Aus der Praxis

Du hast dein zugelassenes Auto verkauft, der Käufer hat bezahlt und steht bei dir in der Einfahrt, um es abzuholen. Bevor du ihm die Schlüssel gibst, händigst du ihm Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gegen eine Empfangsbestätigung aus. Gleich danach teilst du der Zulassungsstelle unverzüglich Namen und Anschrift des Käufers mit.

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