Verhalten im StraßenverkehrFrage 2.2.16-001·2 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht benutzen?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Außerorts am Tage · Außerorts bei Dunkelheit

Lichthupe fürs Überholen gehört aufs freie Land: außerorts blinkst du kurz, innerorts bleibt das Licht aus, egal ob hell oder dunkel.

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  • Außerorts am Tage

    Du darfst die Lichthupe außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen, um anderen zu zeigen, dass du überholen möchtest, da dies dort erlaubt ist und hilft, gefährliche Situationen zu vermeiden. Innerhalb von Ortschaften ist die Lichthupe als Warnzeichen nicht gestattet, um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu erschrecken.

  • Außerorts bei Dunkelheit

    Du darfst die Lichthupe außerhalb geschlossener Ortschaften nutzen, um anderen Verkehrsteilnehmern deine Überholabsicht mitzuteilen, besonders wenn es dunkel ist, damit sie dich besser wahrnehmen können. Innerhalb von Ortschaften ist dies aber nicht erlaubt, um andere nicht zu blenden oder zu erschrecken.

  • Innerorts bei Dunkelheit

    Die Lichthupe ist innerorts grundsätzlich tabu, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu erschrecken oder zu blenden, egal ob Tag oder Nacht. Außerhalb geschlossener Ortschaften hingegen darfst du sie sowohl tagsüber als auch bei Dunkelheit nutzen, um deine Überholabsicht anzukündigen. Das Gesetz erlaubt die Lichthupe zur Warnung oder Ankündigung nur dort, wo die Gefahr einer Überraschung für andere Verkehrsteilnehmer größer ist.

Warum ist das so?

Du darfst die Lichthupe außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen, um anderen zu zeigen, dass du überholen möchtest, da dies dort erlaubt ist und hilft, gefährliche Situationen zu vermeiden. Innerhalb von Ortschaften ist die Lichthupe als Warnzeichen nicht gestattet, um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu erschrecken.

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Teil des Lernplans: Lektion 11, Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Merksatz

Lichthupe fürs Überholen gehört aufs freie Land: außerorts blinkst du kurz, innerorts bleibt das Licht aus, egal ob hell oder dunkel.

Häufiger Irrtum

Viele denken, die Lichthupe zur Überholabsicht sei nur bei Dunkelheit erlaubt. Tatsächlich zählt der Ort: außerorts bei Tag und Nacht ja, innerorts nie.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich bei dieser Frage immer zuerst nach dem Ort, nicht nach der Tageszeit.

Der Ort entscheidet: außerorts ist die Lichthupe zur Überholabsicht erlaubt, innerorts nie. Jede Antwortoption, in der "innerorts" steht, kannst du deshalb sofort streichen, egal ob dort "hell" oder "dunkel" dabeisteht. Bleiben die außerorts-Optionen, kreuze beide an, denn Tag und Dunkelheit sind dort gleichermaßen zulässig.

Aus der Praxis

Du fährst außerorts auf einer Landstraße hinter einem langsameren Fahrzeug und möchtest überholen. Am helllichten Tag betätigst du kurz die Lichthupe, um dem Vorausfahrenden deine Überholabsicht anzuzeigen, denn außerorts ist das erlaubt. Wenig später, als es bereits dunkel geworden ist, nutzt du auf derselben Strecke die Lichthupe genauso, um erneut deine Überholabsicht zu signalisieren.

Nicht verwechseln

Der eine Unterschied: Diese Frage fragt nach dem Ort für die Lichthupe als Überholsignal, die ähnliche Frage nach dem erlaubten Zweck der akustischen Hupe. Deshalb zählt hier außerorts bei Tag und bei Nacht, dort dagegen Warnsignal und Überholsignal, aber kein bloßes Rufzeichen. Verwechsle die Lichthupe nicht mit der Hupe, sonst vertauschst du Ort- und Zweckfrage.

Zur ähnlichen Frage 1.2.16-101

Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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