Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026
Die richtige Antwort
- 5 Jahren
Zwei Punkte wiegen schwerer, also brauchen sie länger: Denk an die Hand mit fünf Fingern. Zwei Punkte bleiben fünf Jahre stehen.
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- ✓
- 5 Jahren
Stell dir vor, das Fahreignungsregister ist wie ein Punktekonto für dein Fahrverhalten. Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten, also schwerwiegendere Verstöße, bleiben dort für fünf Jahre stehen, bevor sie gelöscht werden.
- ✗
- 3 Jahren
Die Tilgung von Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister ist an feste Fristen gebunden, und deine Antwort von 3 Jahren trifft hier nicht zu. Schwere Verstöße, die mit zwei Punkten bewertet werden, werden erst nach fünf Jahren getilgt. Das dient dazu, dass gravierendere Verkehrsverstöße länger im Register verbleiben und somit eine längere Auswirkung auf die Fahreignung haben.
- ✗
- 2 Jahren
Die Tilgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten beträgt nicht zwei Jahre, da diese Frist für geringfügigere Vergehen gilt. Für schwerwiegendere Verstöße, die mit zwei Punkten geahndet werden, greift eine längere Frist. Im Fahreignungsregister werden solche Punkteverstöße erst nach fünf Jahren getilgt, was die Regelung für schwerwiegendere Verstöße widerspiegelt.
Warum ist das so?
Stell dir vor, das Fahreignungsregister ist wie ein Punktekonto für dein Fahrverhalten. Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten, also schwerwiegendere Verstöße, bleiben dort für fünf Jahre stehen, bevor sie gelöscht werden.
Mehr Fragen zu diesem Thema üben, ohne AnmeldungMerksatz
Zwei Punkte wiegen schwerer, also brauchen sie länger: Denk an die Hand mit fünf Fingern. Zwei Punkte bleiben fünf Jahre stehen.
Häufiger Irrtum
Viele denken, alle Punkte würden gleich schnell gelöscht, doch tatsächlich hängt die Tilgungsfrist von der Schwere ab: Bei zwei Punkten sind es fünf Jahre, bei einem nur zweieinhalb.
So denkst du dich zur Antwort
Ordne den Verstoß zuerst nach seiner Schwere ein, denn im Fahreignungsregister gilt: je mehr Punkte, desto länger die Speicherung.
Ein Punkt steht für einen leichteren Verstoß, zwei Punkte für einen schwereren. Wird nach der Frist für zwei Punkte gefragt, muss die Antwort also länger ausfallen als der kürzeste angebotene Wert. Von den Optionen zwei, drei und fünf Jahre bleibt so nur die längste übrig: fünf Jahre.
Aus der Praxis
Du hast vor einigen Jahren einen Rotlichtverstoß begangen, der mit zwei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen wurde. Seitdem fährst du unauffällig weiter, ohne neue Verstöße. Erst nach 5 Jahren wird dieser Eintrag aus dem Register gelöscht.
Begriffe in dieser Frage
Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.
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