Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.34-002·3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Zettel dran, Polizei ran. Nur einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmen reicht nie, der Anruf bei der Polizei gehört immer dazu.

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  • Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

    Wenn du ein Fahrzeug beschädigst und der Besitzer nicht da ist, musst du deine Daten hinterlassen und die Polizei informieren, damit du nicht als Fahrerflüchtiger dastehst. Das ist wichtig, weil es sonst als Straftat gilt und du ernsthafte Konsequenzen tragen müsstest.

  • Sie dürfen den Unfallort ohne weiteres verlassen

    Das Verlassen des Unfallortes ohne weitere Maßnahmen ist falsch, da es sich hierbei um Fahrerflucht handelt, was eine Straftat ist. Auch wenn du eine angemessene Zeit gewartet hast, bist du gesetzlich verpflichtet, deine Personalien am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen und den Vorfall der Polizei zu melden. Dies dient dazu, dem Geschädigten die Schadensregulierung zu ermöglichen und die rechtlichen Konsequenzen einer Fahrerflucht zu vermeiden.

  • Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

    Das bloße Hinterlassen deiner Kontaktdaten bei einem unbeteiligten Zeugen reicht nicht aus, da dies keine offizielle Dokumentation des Schadens darstellt und der Geschädigte dich so nicht erreichen kann. Du bist gesetzlich verpflichtet, deine Identität am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen und den Vorfall zusätzlich bei der Polizei zu melden, auch wenn niemand vor Ort ist. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und verhindert, dass dein Handeln als Fahrerflucht gewertet wird.

Warum ist das so?

Wenn du ein Fahrzeug beschädigst und der Besitzer nicht da ist, musst du deine Daten hinterlassen und die Polizei informieren, damit du nicht als Fahrerflüchtiger dastehst. Das ist wichtig, weil es sonst als Straftat gilt und du ernsthafte Konsequenzen tragen müsstest.

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Nach dem Unfall: erst absichern und helfen, beim Parkrempler die Polizei rufen

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 11, Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Merksatz

Zettel dran, Polizei ran. Nur einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmen reicht nie, der Anruf bei der Polizei gehört immer dazu.

Häufiger Irrtum

Viele denken, ein Zettel mit Name und Anschrift am Fahrzeug genügt, aber tatsächlich musst du zusätzlich unverzüglich die Polizei informieren, sonst gilt es als Fahrerflucht.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich unter Prüfungsdruck zuerst: Kann der Geschädigte mich später zweifelsfrei erreichen?

Deine Daten am Fahrzeug zu hinterlassen ist Pflicht, reicht allein aber nie. Zweiter Schritt: Wird der Vorfall amtlich gemeldet? Ein Zeuge oder gar niemand genügt dafür nicht, nur die Polizei macht die Meldung sicher. Streiche darum jede Antwort, bei der du einfach weiterfahren darfst oder die Polizei außen vor bleibt, übrig bleibt die Kombination aus Daten hinterlassen und Polizei melden.

Aus der Praxis

Beim Ausparken streifst du ein am Straßenrand stehendes Auto und verursachst eine Delle. Du wartest einige Minuten neben dem Fahrzeug, aber der Halter taucht nicht auf. Deshalb hinterlässt du einen Zettel mit deinem Namen und deiner Anschrift am beschädigten Auto und rufst danach die Polizei an, um den Unfall zu melden.

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