Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.12-130·3 Fehlerpunkte

Rechts neben Ihrer Fahrbahn verläuft ein Radweg. Wie viel Meter vor und hinter einer Einmündung dürfen Sie nicht parken?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

8

Radweg rechts, Einmündung voraus: ebenfalls 8 Meter Parkverbot, gleiche Regel wie bei Kreuzungen mit Radweg.

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  • 8

    Bei Einmündungen gilt ein Parkverbot von 8 Metern davor und 8 Metern dahinter, um die Sicht und den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem sie freie Sicht auf kreuzende oder einmündende Straßen gewährleistet. Es gibt keine Formel, sondern eine feste Regelung, die man sich merken muss.

Warum ist das so?

Bei Einmündungen gilt ein Parkverbot von 8 Metern davor und 8 Metern dahinter, um die Sicht und den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem sie freie Sicht auf kreuzende oder einmündende Straßen gewährleistet. Es gibt keine Formel, sondern eine feste Regelung, die man sich merken muss.

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Parkverbote: Zentimeterarbeit an Ecken und Linien

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Teil des Lernplans: Lektion 4, Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

Merksatz

Radweg rechts, Einmündung voraus: ebenfalls 8 Meter Parkverbot, gleiche Regel wie bei Kreuzungen mit Radweg.

Häufiger Irrtum

Viele unterscheiden nicht zwischen Kreuzung und Einmündung bei dieser Regel. Mit Radweg rechts gilt in beiden Fällen 8 Meter.

So denkst du dich zur Antwort

Achte im Fragetext zuerst auf das Stichwort Radweg rechts.

Ist einer da, hebt sich der Standardabstand von 5 Metern auf 8 Meter an. Prüfe danach nur noch, dass der Wert vor und hinter der Stelle gleich gilt und Einmündung wie Kreuzung behandelt wird. So landest du sicher bei 8 Metern.

Nicht verwechseln

Nicht verwechseln: Mit Radweg neben der Fahrbahn gelten 8 Meter, ohne Radweg (Normalfall) nur 5 Meter vor und hinter der Kreuzung bzw. Einmündung. Der größere Abstand bei Radweg dient dazu, Radfahrer für den Querverkehr rechtzeitig sichtbar zu machen.

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