Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.12-104·3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Fünf Meter freie Sicht vorm Zebra: Wo Fußgänger drüberlaufen, halten weder Räder noch Reifen. Erst Sicht, dann Halt.

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  • Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

    Du darfst auf und bis zu fünf Meter vor einem Zebrastreifen nicht halten, damit Autofahrer freie Sicht auf Fußgänger haben und diese rechtzeitig erkennen können. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der schwächsten.

  • Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

    Hinter dem Fußgängerüberweg ist das Halten erlaubt, da du dort die Sicht herannahender Fahrzeuge auf die Passanten nicht mehr einschränkst. Das Verbot dient der Sicherheit und bezieht sich deshalb nur auf den Bereich direkt vor sowie auf dem Zebrastreifen. Sobald du den Übergang passiert hast, stellt dein Fahrzeug kein Hindernis mehr für die notwendige Übersicht dar.

  • Über Schachtdeckeln

    Das Halten über Schachtdeckeln ist nicht grundsätzlich verboten, da dies die Sicht oder den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt. Stattdessen ist das Halten auf Fußgängerüberwegen und bis zu fünf Meter davor untersagt, um sicherzustellen, dass Fußgänger gut gesehen werden und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Merke dir also: Sicht und Sicherheit gehen vor, auch wenn es um das kurzzeitige Anhalten geht.

Warum ist das so?

Du darfst auf und bis zu fünf Meter vor einem Zebrastreifen nicht halten, damit Autofahrer freie Sicht auf Fußgänger haben und diese rechtzeitig erkennen können. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der schwächsten.

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Gehört zum Thema

Halten und Parken: Abstände an Zebrastreifen, Seitenstreifen und Autobahn

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 10, Ruhender Verkehr

Merksatz

Fünf Meter freie Sicht vorm Zebra: Wo Fußgänger drüberlaufen, halten weder Räder noch Reifen. Erst Sicht, dann Halt.

Häufiger Irrtum

Viele denken, das Halteverbot gelte nur direkt auf dem Überweg, doch tatsächlich reicht es auch fünf Meter davor, damit die Sicht auf Fußgänger frei bleibt.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst: Wo braucht der Fahrer freie Sicht auf querende Fußgänger?

Immer VOR dem Überweg in Fahrtrichtung, nie dahinter. Der Schutzabstand liegt also davor. Streiche dann jede Option, die keinen Sichtbezug hat: Ein Schachtdeckel gefährdet niemanden, und hinter dem Überweg ist die Person schon vorbei. Übrig bleibt nur die Antwort mit dem Bereich davor.

Aus der Praxis

Du fährst durch eine Stadt und näherst dich einem Fußgängerüberweg, auf dem gerade niemand geht. Du willst kurz anhalten, darfst das aber weder direkt auf dem Überweg noch in den 5 Metern davor tun, weil sonst die Sicht auf querende Fußgänger versperrt wäre. Deshalb fährst du weiter und hältst erst hinter dem Überweg an.

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