Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026
Die richtige Antwort
Einmündungen · Fußgängerüberwege
Bei stockendem Verkehr Einmündungen und Fußgängerüberwege freihalten, Bushaltestellen nicht.
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Einmündungen
Bei stockendem Verkehr ist es wichtig, Einmündungen frei zu halten, damit der Querverkehr ungehindert weiterfahren kann und sich die Verkehrslage nicht weiter verschlimmert. Stell dir vor, du stehst auf einer Kreuzung und blockierst die andere Straße, das würde das Chaos nur noch größer machen.
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Fußgängerüberwege
Du musst Fußgängerüberwege immer freihalten, damit Fußgänger sicher die Straße überqueren können. Wenn du bei stockendem Verkehr eine Kreuzung oder Einmündung blockierst, behinderst du zusätzlich den Querverkehr und verschlimmerst die Situation.
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Bushaltestellen
Bushaltestellen gehören hier nicht zu den freizuhaltenden Bereichen, aber die Frage zielt auf Bereiche ab, deren Blockade den gesamten Verkehr massiv behindert. Wenn du bei stockendem Verkehr in eine Einmündung oder Kreuzung fährst, blockierst du den Querverkehr und verschlimmerst die Situation für alle Beteiligten. Das Konzept dahinter ist, dass du niemals in eine Kreuzung oder Einmündung einfahren darfst, wenn du dort im Stau stecken bleiben könntest.
Warum ist das so?
Bei stockendem Verkehr ist es wichtig, Einmündungen frei zu halten, damit der Querverkehr ungehindert weiterfahren kann und sich die Verkehrslage nicht weiter verschlimmert. Stell dir vor, du stehst auf einer Kreuzung und blockierst die andere Straße, das würde das Chaos nur noch größer machen.
Mehr Fragen zu diesem Thema üben, ohne AnmeldungMerksatz
Bei stockendem Verkehr Einmündungen und Fußgängerüberwege freihalten, Bushaltestellen nicht.
Häufiger Irrtum
Bushaltestellen fallen einem schnell ein, weil dort viele Menschen ein- und aussteigen, aber die gesetzliche Freihalte-Pflicht bei Stau bezieht sich auf Einmündungen und Fußgängerüberwege.
So denkst du dich zur Antwort
Frag dich zuerst: Wo kreuzt bei dieser Stelle fremder Verkehr meinen eigenen Fahrweg?
Genau dort darfst du bei Stau nicht stehen bleiben. Prüfe dann jede Antwort einzeln, ob Querverkehr oder Fußgänger durchmüssen, die du sonst blockierst, so fallen Einmündungen und Fußgängerüberwege sofort auf. Eine Bushaltestelle liegt am Fahrbahnrand und kreuzt deinen Weg nicht, deshalb gehört sie nicht zur Freihalte-Pflicht.
Aus der Praxis
Du stehst mit deinem Auto im stockenden Verkehr und rückst Stück für Stück auf. Direkt vor dir liegen eine Einmündung und ein Fußgängerüberweg, doch statt bis zur nächsten Lücke aufzuschließen, hältst du rechtzeitig davor an. So bleiben beide Bereiche frei, damit Fahrzeuge einfahren und Fußgänger queren können.
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