Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026
Die richtige Antwort
- Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen · - vor dem Abbiegen die Fahrtrichtung anzeigen
Aus dem verkehrsberuhigten Bereich: Fußgänger auf dem Gehweg vorlassen, Blinker setzen, aber kein „rechts vor links“ mit der Straße.
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- Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen
Wenn du aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfährst, musst du immer erst allen anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, den Vortritt lassen, da du hier wartepflichtig bist. Das bedeutet, du darfst erst weiterfahren, wenn die Straße frei ist und niemand behindert wird.
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- vor dem Abbiegen die Fahrtrichtung anzeigen
Wenn du aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfährst, musst du immer erst anzeigen, wohin du fahren möchtest, indem du blinkst. Das ist wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmer wissen, was du vorhast und du ihnen sicher Vorfahrt gewähren kannst.
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- die Regel „rechts vor links“ beachten
Die Regel rechts vor links gilt hier nicht, weil das Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich rechtlich wie das Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt behandelt wird. Du musst gegenüber allen Fahrzeugen auf der Querstraße warten und sicherstellen, dass du niemanden gefährdest. Erst wenn die Straße frei ist, darfst du vorsichtig in den fließenden Verkehr einfahren.
Warum ist das so?
Wenn du aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfährst, musst du immer erst allen anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, den Vortritt lassen, da du hier wartepflichtig bist. Das bedeutet, du darfst erst weiterfahren, wenn die Straße frei ist und niemand behindert wird.
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Vorfahrt: Wann Rechts-vor-Links Pause macht
Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt
Teil des Lernplans: Lektion 9, Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, VerkehrsbeobachtungMerksatz
Aus dem verkehrsberuhigten Bereich: Fußgänger auf dem Gehweg vorlassen, Blinker setzen, aber kein „rechts vor links“ mit der Straße.
Häufiger Irrtum
„Rechts vor links“ klingt logisch, gilt aber nur zwischen gleichrangigen Fahrbahnen, nicht wenn du aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahrst: dort bist du immer wartepflichtig.
So denkst du dich zur Antwort
Achte zuerst auf das Signalwort: Du fährst aus einem verkehrsberuhigten Bereich heraus, also nicht von einer gleichrangigen Straße.
Immer wenn du aus etwas Besonderem herauskommst (verkehrsberuhigter Bereich, Grundstück, Parkplatz, Feldweg), bist du wartepflichtig und „rechts vor links“ fällt komplett weg. Erst danach gehst du die Handlungen der Reihe nach durch: Fußgänger auf dem Gehweg queren lassen, dann blinken und vorsichtig in die Lücke einfädeln.
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