Verhalten im StraßenverkehrFrage 1.2.09-117·4 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie eine Änderung der Fahrtrichtung anzeigen?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück · Wenn ich dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen will

Richtungsänderung anzeigen beim Abbiegen in Einmündungen/Grundstücke und wenn du der abknickenden Vorfahrtstraße folgst, aber nicht wenn du sie geradeaus verlässt.

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  • Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

    Du musst deine Fahrtrichtung immer anzeigen, wenn du abbiegen willst, egal ob auf eine andere Straße oder in ein Grundstück. Das gibt anderen Verkehrsteilnehmern die nötige Zeit, sich auf deine geplante Bewegung einzustellen und gefährliche Situationen zu vermeiden.

  • Wenn ich dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen will

    Du musst deine Fahrtrichtung immer anzeigen, wenn du von deiner bisherigen Spur abweichst, um anderen Verkehrsteilnehmern deine Absicht frühzeitig mitzuteilen. Das gilt auch, wenn du einer abknickenden Vorfahrtstraße folgst, da du hierbei deine Spur verlässt.

  • Wenn ich eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen will

    Du musst deine Fahrtrichtung anzeigen, wenn du von deiner bisherigen Spur abweichst, und das Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung gilt nicht als Fahrtrichtungsänderung im Sinne der Anzeigepflicht. Wenn du einer abknickenden Vorfahrtstraße folgst, bleibst du auf dem Hauptverlauf und änderst deine Richtung nicht im Sinne des Abbiegens. Die Regel besagt, dass du jede Änderung deiner Fahrtrichtung ankündigen musst, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Warum ist das so?

Du musst deine Fahrtrichtung immer anzeigen, wenn du abbiegen willst, egal ob auf eine andere Straße oder in ein Grundstück. Das gibt anderen Verkehrsteilnehmern die nötige Zeit, sich auf deine geplante Bewegung einzustellen und gefährliche Situationen zu vermeiden.

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Teil des Lernplans: Lektion 9, Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

Merksatz

Richtungsänderung anzeigen beim Abbiegen in Einmündungen/Grundstücke und wenn du der abknickenden Vorfahrtstraße folgst, aber nicht wenn du sie geradeaus verlässt.

Häufiger Irrtum

Wer die abknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, fährt aus Sicht anderer „geradeaus“ weiter und muss nicht blinken, aber das wirkt kontraintuitiv, weil man die Kurve mitfährt.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich bei jeder Option nur eines: Weiche ich von meiner bisherigen Fahrlinie ab?

Wenn ja, wird geblinkt, egal ob es in eine Einmündung, auf ein Grundstück oder dem Knick der Vorfahrtstraße hinterher geht. Der Stolperstein ist das geradeaus Verlassen der abknickenden Vorfahrtstraße: Da bewegst du das Lenkrad nicht, fährst also physisch geradeaus weiter und musst nicht blinken. Entscheidend ist immer die tatsächliche Lenkbewegung, nicht der Verlauf des Vorfahrtschilds.

Aus der Praxis

Du fährst auf einer Vorfahrtstraße, die an der nächsten Kreuzung abknickt, und willst weiter ihrem Verlauf folgen statt geradeaus weiterzufahren. Weil du damit deine Fahrtrichtung änderst, blinkst du rechtzeitig, genauso wie du es auch tätest, wenn du stattdessen in eine Einmündung oder auf ein Grundstück abbiegen willst.

Verwandte Begriffe

Kommen nicht direkt in der Frage vor, hängen aber eng zusammen oder werden leicht verwechselt.

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