Gefahrenlehre (Grundstoff)Frage 1.1.06-105·5 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt · Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr entsteht

Brich das Überholen ab, wenn der Eingeholte beschleunigt oder Gegenverkehr Gefahr schafft, nicht wenn er langsamer wird.

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  • Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

    Wenn das Fahrzeug vor dir plötzlich Gas gibt, verlängert sich dein Überholweg unvorhersehbar. Um eine Kollision mit dem Gegenverkehr zu vermeiden, musst du den Überholvorgang dann sofort abbrechen.

  • Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr entsteht

    Du musst einen Überholvorgang immer abbrechen, wenn plötzlich unerwarteter Gegenverkehr auftaucht, da dies eine unmittelbare Gefahr für dich und andere darstellt. Auch wenn das Fahrzeug vor dir plötzlich schneller wird, kann es gefährlich werden, weil du den nötigen Platz zum Überholen nicht mehr einschätzen kannst.

  • Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

    Wenn der andere Verkehrsteilnehmer langsamer wird, ist das für dich als Überholender sogar eine Erleichterung, da du weniger Platz und Zeit benötigst. Stattdessen musst du das Überholen abbrechen, wenn der Überholte plötzlich beschleunigt oder unerwarteter Gegenverkehr auftaucht, da dies deine Kalkulation des Überholwegs unmöglich macht und eine gefährliche Situation schafft. Dies basiert auf dem Grundprinzip der Gefahrenlehre beim Überholen: Du musst jederzeit die Kontrolle behalten und deine Manöver sicher abschätzen können.

Warum ist das so?

Wenn das Fahrzeug vor dir plötzlich Gas gibt, verlängert sich dein Überholweg unvorhersehbar. Um eine Kollision mit dem Gegenverkehr zu vermeiden, musst du den Überholvorgang dann sofort abbrechen.

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Überholen: Das riskante Spiel mit Distanzen

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Merksatz

Brich das Überholen ab, wenn der Eingeholte beschleunigt oder Gegenverkehr Gefahr schafft, nicht wenn er langsamer wird.

Häufiger Irrtum

Wenn der Eingeholte plötzlich stark bremst, klingt das nach Gefahr, aber laut Katalog ist das kein Abbruchgrund: Abbruch gilt nur bei Beschleunigung und unerwartetem Gegenverkehr.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich bei jeder Option: Entsteht durch diese Situation eine NEUE Gefahr, die das sichere Wiedereinscheren verhindert?

Beschleunigt der Eingeholte, wird der Überholweg länger als geplant, und Gegenverkehr nimmt dir den freien Raum weg, beides macht das Manöver unsicher. Wird der andere dagegen langsamer, kommst du leichter vorbei, also kein Abbruch. Kurz: Alles was dich länger auf der Gegenfahrbahn hält, ist ein Abbruchgrund, alles was dich schneller vorbeilässt nicht.

Nicht verwechseln

Hier geht es um den Abbruch des eigenen Überholvorgangs, insbesondere wegen Gefahr durch unerwarteten Gegenverkehr. Frage B fragt dagegen, wodurch der Überholende selbst gefährdet wird, etwa durch ein drittes Fahrzeug, das zusätzlich zum Überholen ausschert.

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Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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