Verhalten im Straßenverkehr

Grundregel

In 13 Prüfungsfragen

Auch: § 1 StVO, Grundregel des Straßenverkehrs, Rücksichtnahmegebot

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Die Grundregel nach § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist dasselbe Gebot wie das Grundprinzip, hier als konkrete Verhaltensregel formuliert: Sei stets vorsichtig und nimm Rücksicht auf andere. Dein Verhalten darf niemanden schädigen, gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen. Sie gilt immer, auch wenn du formal im Recht bist, und steht damit über dem bloßen Rechthaben.


Beispiel: Du hast Vorfahrt, doch ein anderer fährt fälschlich in die Kreuzung. Statt auf deinem Recht zu bestehen, bremst du ab und lässt ihn passieren: So setzt du die Grundregel im Moment der Entscheidung in Handeln um.

Zusammenhänge

Thematische Einordnung

Begriffe unterscheiden

Leicht verwechselt? Hier der direkte Unterschied:

Häufige Fragen zu Grundregel

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