Die Grundregel nach § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist dasselbe Gebot wie das Grundprinzip, hier als konkrete Verhaltensregel formuliert: Sei stets vorsichtig und nimm Rücksicht auf andere. Dein Verhalten darf niemanden schädigen, gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen. Sie gilt immer, auch wenn du formal im Recht bist, und steht damit über dem bloßen Rechthaben.
Beispiel: Du hast Vorfahrt, doch ein anderer fährt fälschlich in die Kreuzung. Statt auf deinem Recht zu bestehen, bremst du ab und lässt ihn passieren: So setzt du die Grundregel im Moment der Entscheidung in Handeln um.
Zusammenhänge
Thematische Einordnung
Verkehrssicherheit & Fahrverhalten
Begriffe unterscheiden
Leicht verwechselt? Hier der direkte Unterschied:
Häufige Fragen zu Grundregel
Grundregel in der Prüfung üben
theorie.net zeigt dir genau die Fragen, die diesen Begriff betreffen, und erklärt, warum die Antwort richtig ist.
Fragen zum Thema üben, ohne Anmeldung