Das Grundprinzip des Straßenverkehrs steht in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und ist die Haltung, aus der jede einzelne Regel folgt: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Du musst dich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es ist die Grundhaltung hinter dem Regelwerk und greift auch dann, wenn für eine Situation kein eigenes Schild und keine eigene Vorschrift existiert.
Beispiel: An einer ungeregelten Stelle gibt es kein Schild, das sagt, wer fährt: Trotzdem rollst du langsam heran und lässt dem anderen den Vortritt, statt auf einer formalen Regel zu beharren. Genau für solche Lücken im Regelwerk ist das Grundprinzip da.
Zusammenhänge
Thematische Einordnung
Begriffe unterscheiden
Leicht verwechselt? Hier der direkte Unterschied:
Häufige Fragen zu Grundprinzip
Grundprinzip in der Prüfung üben
theorie.net zeigt dir genau die Fragen, die diesen Begriff betreffen, und erklärt, warum die Antwort richtig ist.
Fragen zum Thema üben, ohne Anmeldung