Das Wichtigste in einem Satz
Der Polizist ist der Joker: Er schlägt Ampel, Schild und „Rechts vor Links“.
Was ist ein Fragencluster?
Diese 8 Fragen haben etwas gemeinsam: denselben typischen Fehler, dieselbe Regel, dasselbe Muster. theorie.net hat sie intelligent gruppiert. Wer eine versteht, versteht alle.
Polizeibeamte stehen in der Rangfolge über Ampeln (1.2.36-001) und Vorfahrtsschildern (1.2.36-002).
Ihre Weisungen sind verbindlich und müssen befolgt werden, unabhängig davon, ob sie mit aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen (1.2.36-003).
Viele glauben, dass Leuchtschriften wie „BITTE FOLGEN“ (1.2.36-008) oder „STOP POLIZEI“ (1.2.36-007) für alle Fahrzeuge auf der Straße gelten.
Aber die Polizei arbeitet chirurgisch: Wenn sie dich aus dem Verkehr ziehen, meinen sie auch nur dich (1.2.36-012, 1.2.36-007). Ein weiterer Irrtum ist zu denken, man müsse nur folgen, wenn die Anweisung mit den Schildern übereinstimmt, tatsächlich entbindet dich die Polizei aber nicht von deiner Sorgfaltspflicht, auch wenn sie die Regeln außer Kraft setzt (1.2.36-003).
Ein Polizist regelt den Verkehr meistens dann, wenn die normale Ordnung nicht mehr ausreicht, etwa bei Unfällen oder defekten Anlagen.
Deshalb haben seine Zeichen Vorrang vor Lichtzeichen (1.2.36-001) und sogar vor den aufgestellten Verkehrszeichen (1.2.36-002).
Beantworte im Kopf, dann aufklappen.
Richtig
Richtig
Richtig
Beantworte sie direkt und sieh, ob du richtig liegst.
1. An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet „BITTE FOLGEN“ auf. Welche Bedeutung hat dies?
2. Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert unmittelbar vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift „BITTE FOLGEN“. Für wen gilt dies?
3. Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert unmittelbar vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift „BITTE FOLGEN“. Wie müssen Sie sich verhalten?
Ähnliche Themen, oft derselbe typische Fehler in neuem Gewand.
Leicht verwechselt? Hier der direkte Unterschied:
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Quellennachweis
Fragen und Antworten aus dem Fragenkatalog des TÜV (1.2.36-001, 1.2.36-002, 1.2.36-003, 1.2.36-007, 1.2.36-008, 1.2.36-011, 1.2.36-012, 1.2.36-013); nach Rahmenplänen für Fahrlehrer.
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