Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026
Die richtige Antwort
- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden · - entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden
Anhänger allein am Straßenrand? Zwei Wochen, dann muss der Hänger wandern. Merke: Kein Zugfahrzeug, keine Dauerparkerlaubnis.
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- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden
Auf öffentlichen Straßen darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen stehen. Danach gilt er als ordnungswidrig abgestellt und kann abgeschleppt werden.
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- entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden
Wenn du einen Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellst, darfst du ihn nicht einfach überall länger als zwei Wochen stehen lassen, da er sonst als „verwaist“ gilt und abgeschleppt werden kann. Nur auf speziell dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen ist eine längere Parkdauer erlaubt, um den öffentlichen Raum freizuhalten.
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- ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden
Befestigte Seitenstreifen sind öffentliche Straßenflächen, deshalb gilt auch dort die Zwei-Wochen-Grenze. Zeitlich unbegrenzt darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug nur auf speziell dafür gekennzeichneten Parkplätzen stehen.
Warum ist das so?
Auf öffentlichen Straßen darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen stehen. Danach gilt er als ordnungswidrig abgestellt und kann abgeschleppt werden.
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Anhänger allein am Straßenrand? Zwei Wochen, dann muss der Hänger wandern. Merke: Kein Zugfahrzeug, keine Dauerparkerlaubnis.
Häufiger Irrtum
Viele denken, ein abgekoppelter Anhänger dürfe unbegrenzt am Straßenrand stehen. Tatsächlich sind es höchstens zwei Wochen, danach droht das Abschleppen.
So denkst du dich zur Antwort
Achte zuerst auf das Zeitwort in jeder Option.
Steht dort "zeitlich unbegrenzt" oder "dauerhaft", ist die Antwort bei Park- und Halteregeln fast immer falsch, denn die StVO deckelt so etwas praktisch immer. Danach prüfst du die verbleibenden Optionen auf Konsistenz: Nennen mehrere dieselbe Frist (hier zwei Wochen), stützen sie sich gegenseitig und sind richtig.
Aus der Praxis
Du hängst deinen Anhänger ab, weil du das Zugfahrzeug gerade nicht brauchst, und lässt ihn am Straßenrand stehen. Nach zwei Wochen musst du ihn wegfahren oder umsetzen, denn auf öffentlichen Straßen darf er nicht länger geparkt bleiben. Nur auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz darfst du ihn auch länger als zwei Wochen stehen lassen.
Begriffe in dieser Frage
Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.
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