Vorfahrt, VorrangFrage 1.3.01-001·5 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel „rechts vor links“?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Rechts-vor-links gilt nur an echten Kreuzungen und Einmündungen, nicht an Grundstücksausfahrten oder am Ende einer verkehrsberuhigten Zone.

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  • An Straßenkreuzungen und -einmündungen

    Die Regel „rechts vor links“ gilt an Kreuzungen und Einmündungen, wo keine Schilder die Vorfahrt regeln, damit du immer weißt, wer zuerst fahren darf. Stell dir vor, du kommst an eine Kreuzung ohne Ampel oder Schilder, dann schaust du einfach nach rechts, und wenn dort jemand ist, lässt du ihn zuerst fahren.

  • An Grundstücksausfahrten

    Die Regel „rechts vor links“ gilt nicht an Grundstücksausfahrten, da hier eine andere Regel greift, die den ausfahrenden Verkehr besonders schützt. Fahrzeuge, die aus einem Grundstück oder einem verkehrsberuhigten Bereich kommen, müssen grundsätzlich allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren. An Kreuzungen und Einmündungen ohne spezielle Verkehrszeichen ist hingegen die Regel „rechts vor links“ die maßgebliche Vorfahrtsregelung.

  • Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches

    Die Regel „rechts vor links“ gilt nicht am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, da hier Fahrzeuge, die aus diesem Bereich herausfahren, grundsätzlich Vorrang gewähren müssen. Stattdessen greift die „rechts vor links“-Regel an Kreuzungen und Einmündungen, an denen keine anderen Vorfahrtszeichen angebracht sind. Das bedeutet, dass du an solchen Stellen immer dem Verkehr von rechts den Vortritt lassen musst.

Warum ist das so?

Die Regel „rechts vor links“ gilt an Kreuzungen und Einmündungen, wo keine Schilder die Vorfahrt regeln, damit du immer weißt, wer zuerst fahren darf. Stell dir vor, du kommst an eine Kreuzung ohne Ampel oder Schilder, dann schaust du einfach nach rechts, und wenn dort jemand ist, lässt du ihn zuerst fahren.

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Gehört zum Thema

Vorfahrt: Wann Rechts-vor-Links Pause macht

Alle Fragen dieses Themas verständlich erklärt

Teil des Lernplans: Lektion 5, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Merksatz

Rechts-vor-links gilt nur an echten Kreuzungen und Einmündungen, nicht an Grundstücksausfahrten oder am Ende einer verkehrsberuhigten Zone.

Häufiger Irrtum

Viele wenden rechts-vor-links auch an Grundstücksausfahrten an, aber dort gilt die Regel nicht.

So denkst du dich zur Antwort

Frag dich zuerst: Habe ich hier überhaupt eine echte Kreuzung oder Einmündung von zwei gleichrangigen Straßen vor mir?

Nur dann kommt rechts-vor-links infrage. Prüfe dann, ob du aus etwas herausfährst, das keine gleichrangige Straße ist, also aus einer Grundstücksausfahrt oder einem verkehrsberuhigten Bereich, denn wer von dort auf die Straße fährt, ist immer wartepflichtig. Bleibt am Ende eine schilderlose Kreuzung übrig, gilt: der von rechts hat Vorfahrt.

Aus der Praxis

Du näherst dich einer Kreuzung, an der weder Ampeln noch Vorfahrtschilder stehen. Gleichzeitig kommt von rechts ein anderes Fahrzeug auf dich zu. Weil an solchen unbeschilderten Kreuzungen und Einmündungen „rechts vor links" gilt, lässt du das Fahrzeug von rechts zuerst durchfahren und fährst erst danach los.

Begriffe in dieser Frage

Fachbegriffe, die in dieser Frage vorkommen, jeweils mit Erklärung.

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