Gefahrenlehre (Grundstoff)Frage 1.1.09-022·4 Fehlerpunkte

Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?

Von theorie.net Team · Aktualisiert am 10. Juli 2026

Die richtige Antwort

Nein, in keinem Fall

In der Probezeit gilt Null-Toleranz: kein Tropfen Alkohol, also nicht 0,3, nicht 0,5, sondern gar nichts.

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  • Nein, in keinem Fall

    Während deiner Probezeit gilt eine absolute Null-Promille-Grenze, da du noch dabei bist, sichere Fahrgewohnheiten zu entwickeln und das Risiko durch Alkohol wäre unkalkulierbar hoch. Diese strenge Regel dient deinem Schutz und dem Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer, da selbst geringe Mengen Alkohol die Reaktionsfähigkeit und Urteilsfähigkeit stark beeinträchtigen.

  • Ja, bis 0,5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

    In der Probezeit gilt eine absolute Null-Promille-Grenze, da du dich noch in einer besonderen Lernphase befindest und deine Reaktionsfähigkeit besonders schützenswert ist. Selbst geringe Mengen Alkohol können deine Wahrnehmung und dein Urteilsvermögen beeinträchtigen, was das Risiko für gefährliche Situationen im Straßenverkehr drastisch erhöht. Daher ist die richtige Antwort klar: Nein, in keinem Fall darfst du unter Alkoholeinfluss fahren, solange du dich in der Probezeit befindest.

  • Ja, bis 0,3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

    In der Probezeit gilt eine absolute Null-Promille-Grenze, da hier noch besondere Vorsicht und volle Konzentration gefordert sind. Selbst geringe Mengen Alkohol, wie sie die falsche Antwort zulässt, können die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit bereits beeinträchtigen, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Daher ist jede Form von Alkoholkonsum am Steuer während der Probezeit untersagt.

Warum ist das so?

Während deiner Probezeit gilt eine absolute Null-Promille-Grenze, da du noch dabei bist, sichere Fahrgewohnheiten zu entwickeln und das Risiko durch Alkohol wäre unkalkulierbar hoch. Diese strenge Regel dient deinem Schutz und dem Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer, da selbst geringe Mengen Alkohol die Reaktionsfähigkeit und Urteilsfähigkeit stark beeinträchtigen.

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Teil des Lernplans: Lektion 3, Rechtliche Rahmenbedingungen

Merksatz

In der Probezeit gilt Null-Toleranz: kein Tropfen Alkohol, also nicht 0,3, nicht 0,5, sondern gar nichts.

Häufiger Irrtum

Lernende verwechseln das Probezeit-Verbot mit der allgemeinen 0,5-Promille-Grenze und wählen 0,3 oder 0,5 als erlaubten Wert.

So denkst du dich zur Antwort

Such im Fragetext zuerst nach dem Signalwort Probezeit oder Fahranfänger.

Sobald das auftaucht, gilt automatisch die Null-Grenze, und jede Antwortoption, die überhaupt einen Promillewert nennt, ist damit sofort falsch. Frag dich also: normaler Fahrer (dann greift die 0,5-Regel) oder Probezeit/unter 21 (dann null)? Bei Probezeit streichst du reflexartig alle Antworten mit einer Zahl und wählst die Null-Toleranz-Aussage.

Aus der Praxis

Du bist seit drei Monaten in der Probezeit und feierst mit Freunden einen Geburtstag. Jemand reicht dir ein Bier, doch dein Auto steht draußen und du willst nachher noch nach Hause fahren. Du lehnst ab, denn während der Probezeit darfst du beim Führen eines Kraftfahrzeugs in keinem Fall unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen.

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Kommen nicht direkt in der Frage vor, hängen aber eng zusammen oder werden leicht verwechselt.

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