Die Wartepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung eines Verkehrsteilnehmers, anderen den Vorrang oder die Vorfahrt zu gewähren. Wer wartepflichtig ist, darf die Fahrt erst fortsetzen oder abbiegen, wenn sichergestellt ist, dass bevorrechtigte Personen weder gefährdet noch wesentlich behindert werden.
Beispiel: An einer Kreuzung mit dem Verkehrszeichen 'Vorfahrt gewähren' besteht eine Wartepflicht gegenüber dem Querverkehr auf der Vorfahrtstraße.
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Typische Prüfungsfragen
Fragen, in denen „Wartepflicht“ eine Rolle spielt. Probiere dich direkt aus.
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Häufige Fragen zu Wartepflicht
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