Vorfahrt, Vorrang

Wartepflicht

In 10 Prüfungsfragen

Auch: wartepflichtig, Wartepflichten

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Die Wartepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung eines Verkehrsteilnehmers, anderen den Vorrang oder die Vorfahrt zu gewähren. Wer wartepflichtig ist, darf die Fahrt erst fortsetzen oder abbiegen, wenn sichergestellt ist, dass bevorrechtigte Personen weder gefährdet noch wesentlich behindert werden.


Beispiel: An einer Kreuzung mit dem Verkehrszeichen 'Vorfahrt gewähren' besteht eine Wartepflicht gegenüber dem Querverkehr auf der Vorfahrtstraße.

Zusammenhänge

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Typische Prüfungsfragen

Fragen, in denen „Wartepflicht“ eine Rolle spielt. Probiere dich direkt aus.

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Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?

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Häufige Fragen zu Wartepflicht

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