Die Parkzeit bezeichnet die Dauer, für die ein Fahrzeug auf einer Verkehrsfläche abgestellt wird. Im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung beginnt das Parken, sobald das Fahrzeug länger als drei Minuten steht oder der Fahrer sein Fahrzeug verlässt.
Beispiel: Du parkst um 9:40 Uhr in einer Zone mit Parkscheibenpflicht, an der zwei Stunden erlaubt sind. Du drehst die Parkscheibe auf 10:00 Uhr, die nächste halbe Stunde nach deiner Ankunft, und musst spätestens um 12:00 Uhr wieder weg sein.
Zusammenhänge
Typische Prüfungsfragen
Fragen, in denen „Parkzeit“ eine Rolle spielt. Probiere dich direkt aus.
Sie wollen auf einem Platz mit Parkscheinautomat parken. Was haben Sie zu beachten?
Thematische Einordnung
Lenk- und Ruhezeiten & Fahrzeugabmessungen
Häufig verwechselt mit
In Prüfungsfragen werden diese Begriffe oft vertauscht, schau genau hin:
Häufige Fragen zu Parkzeit
Parkzeit in der Prüfung üben
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