Ein Parkverbot untersagt das Abstellen eines Fahrzeugs für einen Zeitraum von mehr als drei Minuten oder das Verlassen des Fahrzeugs. Das Halten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist innerhalb dieser Zeitspanne jedoch grundsätzlich gestattet, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
Beispiel: Vor einer Grundstücksein- und -ausfahrt besteht ein gesetzliches Parkverbot, damit die Berechtigten ihre Ein- und Ausfahrt jederzeit ungehindert nutzen können.
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Häufige Fragen zu Parkverbot
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