Hupen bezeichnet das Abgeben eines akustischen Warnsignals (Schallzeichen) mittels der Hupe eines Kraftfahrzeugs. Es ist laut StVO nur zulässig, um andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die Absicht zum Überholen anzukündigen.
Beispiel: Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug an einer Ampel trotz Grünlicht nicht anfährt, ist Hupen unzulässig; rollt es jedoch rückwärts auf das eigene Auto zu, darf die Hupe als Warnsignal genutzt werden.
Zusammenhänge
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Typische Prüfungsfragen
Fragen, in denen „Hupen“ eine Rolle spielt. Probiere dich direkt aus.
Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?
Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Ein Radfahrer möchte - ohne abzusteigen - auf einem Fußgängerüberweg die Fahrbahn überqueren. Wie verhalten Sie sich?
Thematische Einordnung
Begriffe unterscheiden
Leicht verwechselt? Hier der direkte Unterschied:
Häufige Fragen zu Hupen
Hupen in der Prüfung üben
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