Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge

Gewährleistung

In 12 Prüfungsfragen

Auch: Mängelhaftung, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsfrist

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Die Gewährleistung, rechtlich als Mängelhaftung bezeichnet, ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Sachmängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestanden. Bei Neuwagen beträgt diese Frist zwei Jahre, während sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Händler auf ein Jahr verkürzt werden kann.


Beispiel: Tritt kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens beim Händler ein Getriebeschaden auf, der nachweislich schon bei der Übergabe vorlag, muss der Verkäufer den Schaden im Rahmen der Gewährleistung beheben.

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